18. Juni 2018

Steuerberater aufgepasst: hohes Haftungsrisiko bei Insolvenzen

Das Haftungsrisiko von Steuerberatern liegt laut einer Umfrage des D&O-Versicherers VOV und des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) noch über dem von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten. 65 Prozent der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter stufen die Gefahr, dass Steuerberater künftig vermehrt selbst haften, falls ein Klient zahlungsunfähig wird, als hoch oder sehr hoch ein.

BGH verschärft Haftung von Steuerberatern bei Insolvenzen

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.01.2017 - Az.: IX ZR 285/14 - die Haftung der Steuerberater bei einer Firmenpleite bzw. Insolvenz stark verschärft. Falls ein Klient zahlungsunfähig wird, muss er vom Steuerberater unverzüglich auf die Insolvenzreife des Unternehmens hingewiesen werden.

Für den Steuerberater reicht es also nicht mehr aus, dem Betrieb lediglich mitzuteilen, dass das Unternehmen überschuldet ist. Er muss die verantwortlichen Geschäftsführer explizit darauf hinweisen, dass ein Insolvenzantrag gestellt werden muss.  Es besteht sogar die Gefahr, dass der Steuerberater wegen Insolvenzverschleppung angezeigt wird und seine Zulassung verliert.

Größter Streitpunkt vor Gericht sind Zahlungen, welche die Geschäftsführer zwischen Insolvenzreife und Insolvenzantrag tätigen. Der Steuerberater muss genau erkennen, wann ein Unternehmen insolvenzreif ist, und dies unverzüglich anzeigen. Falls der Steuerberater gegen diese Pflicht verstößt, kann er selbst in Haftung genommen werden und muss den dadurch entstandenen Schaden aus seinem Vermögen zahlen.

Insolvenzverwalter greifen häufig auf die Inanspruchnahme der Steuerberater zurück. Dabei lassen sie sich die Schadensersatzansprüche der Kunden abtreten, um direkt gegen den Steuerberater vorgehen zu können. Dieser ist daher gut beraten, frühzeitig intensiv auf die Folgen eines verspäteten Insolvenzantrages hinzuweisen und im Notfall das Mandat sogar ganz niederzulegen.

Umfrageergebnis: Haftungsrisiko von Steuerberatern liegt über dem von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten

Laut einer Umfrage des D&O-Versicherers VOV und des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) stuften 65 Prozent der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter die Gefahr einer Haftung des Steuerberaters als hoch oder sehr hoch ein. Das Haftungsrisiko von Steuerberatern liegt damit noch über dem von Wirtschaftsprüfern (53 Prozent) und Rechtsanwälten (43 Prozent).

Wie können Sie sich als Steuerberater schützen?

Um sich gegen oben beschriebene Haftungsansprüche frühzeitig und bestmöglich zu schützen, sollten Sie sich unbedingt Rechtsbeistand suchen. Vereinbaren Sie daher einen kostenlosen Beratungstermin mit uns, um präventiv Maßnahmen zum Schutz vor einer Haftung zu ergreifen. Wir prüfen zunächst Ihre aktuelle rechtliche Situation und eine mögliche Haftung als Steuerberater während einer Insolvenz.

Falls Sie bereits von einem Insolvenzverwalter in Anspruch genommen wurden, vertreten wir Sie gerne, um eine Haftung möglichst noch zu abzuwenden.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, bieten wir Ihnen gerne ein Musterschreiben an, mit dem Sie Ihrer Hinweispflicht gemäß den Grundsätzen der Rechtsprechung nachkommen können.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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