21. Februar 2025

Strafanzeige online stellen

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Fahrrad gestohlen oder Ihre Haustür aufgebrochen wurde oder wenn Sie beim Online-Shopping einer Betrugsmasche zum Opfer gefallen sind. In solchen Fällen können Sie die Strafanzeige auch online erstatten. Die Polizei ist gesetzlich zur Entgegennahme der Anzeige und zur Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet.

Welche Straftaten können online angezeigt werden?

Eine Strafanzeige bei der Online-Wache können Sie unter anderem in folgenden Fällen stellen:

  • Betrug: Missbrauch von Kundendaten oder -konten, Internet-Betrug
  • Diebstahl: Diebstahl von Fahrrädern und Fahrzeugen, sonstige Diebstähle
  • Sachbeschädigung: Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums
  • Hass im Internet: Hasspostings
  • andere Strafanzeigen

Wo kann ich online eine Strafanzeige erstatten?

Über die Internetseite portal.onlinewache.polizei.de erreichen Sie die deutsche Online-Wache und können dort das Bundesland auswählen, in dem die Straftat geschehen ist. Um eine Anzeige in NRW zu erstatten, können Sie das direkt über folgende Website tun: internetwache.polizei.nrw. Möchten Sie eine Online-Straftat melden, müssen Sie die Anzeige in dem Bundesland stellen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Für die Abgabe einer Online-Strafanzeige benötigt die Polizei einige Angaben von Ihnen. Folgende Informationen sollten Sie bereithalten:

  • aktuelle E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation
  • Ihre Personalien und Kontaktdaten
  • falls vorhanden die Kontaktdaten von Zeugen und/oder Tatverdächtigen
  • falls zutreffend Beweismittel wie Fotos, Quittungen oder Dokumente

So erstellen Sie die Anzeige

In dem entsprechenden Formular auf der Webseite müssen Sie zunächst Ihre persönlichen Daten angeben. Anschließend beschreiben Sie den detaillierten Tathergang. Dafür beantworten Sie einfach die W-Fragen: Was ist wann, wie und wo passiert? Wer war beteiligt? Bei Diebstahl oder Sachbeschädigung sollten Sie konkret angeben, was gestohlen oder beschädigt wurde und wie hoch der finanzielle Schaden ist. Bei Diebstählen von Fahrrädern oder Fahrzeugen sollten Sie außerdem die Rahmennummer bzw. Fahrgestellnummer angeben. Liegen Ihnen Beweismittel wie Fotos, Quittungen oder sonstige Dokumente vor, fügen Sie diese bei.

Wichtig zu wissen: Bei sog. Antragsdelikten, z. B. bei Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung, muss zusätzlich zur Strafanzeige ein Strafantrag zu Protokoll eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft gestellt werden. Das kann nicht online geschehen, sondern muss vor Ort erfolgen.

Was passiert im Anschluss?

Haben Sie die Online-Strafanzeige vollständig ausgefüllt und abgeschickt, erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese Nachricht enthält auch das polizeiliche Aktenzeichen, das Sie angeben müssen, wenn Sie Rückfragen haben oder wenn Sie neue Informationen übermitteln möchten. Die Anzeige wird der zuständigen Dienststelle der Polizei übermittelt. Diese wird Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Bevor Sie eine Strafanzeige stellen, sollten Sie sich bewusst sein, dass man eine Anzeige nicht zurückziehen kann. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie wirklich Anzeige erstatten möchten, oder wenn es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt, beraten wir Sie in der Anwaltskanzlei Lenné gerne. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

von Ulrike Frentzen
Ulrike Frentzen

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Ulrike Frentzen ist auch Fachanwältin für Strafrecht

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