Strafbefehl erhalten – was nun?
Ein Strafbefehl ergeht, wenn die Staatsanwaltschaft ohne mündliche Verhandlung davon überzeugt ist, dass Sie eine Straftat begangen haben. Der Erhalt eines Strafbefehls kommt hierbei einer Verurteilung in einer mündlichen Verhandlung gleich. Da Sie aber ohne mündliche Verhandlung keine ausreichende Möglichkeit hatten, Ihre Einwände einzubringen, gibt es Möglichkeiten, wie Sie gegen den Strafbefehl vorgehen können.
Was ist ein Strafbefehl ?
Der Strafbefehl ist im Gesetz in den §§ 407 ff. Strafprozessordnung geregelt. Demnach kann statt der Durchführung einer mündlichen Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass nur ein Vergehen vorliegt. Ein Vergehen ist dabei jede Straftat, dessen Mindeststraße unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt.
Die Rechtsfolgen sind bei einem Strafbefehl begrenzt. Nach § 402 Abs. 2 Strafprozessordnung darf mittels eines Strafbefehls nur eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal bis zu einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, verhängt werden.
Zum Strafbefehl kommt es, wenn die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Antrag stellt. Das geschieht insbesondere dann, wenn die Staatsanwaltschaft davon überzeugt ist, dass nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht erforderlich ist und die Tat Ihnen bereits ausreichend nachgewiesen ist.
Ein Strafbefehl kann auch dann ergehen, wenn Sie der Hauptverhandlung unentschuldigt fernbleiben. Wir raten Ihnen daher, zu einem Hauptverhandlungstermin stets zu erscheinen, damit Sie sich bestmöglich gegen die gemachten Vorwürfe verteidigen können. Ihre Abwesenheit wird nicht dazu führen, dass Sie einer Strafe entgehen können.
Was sind die Konsequenzen eines Strafbefehls?
Die Konsequenzen eines Strafbefehls unterscheiden sich nicht von einer Verurteilung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Die Verurteilung wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Bei Strafen, die 90 Tagessätze übersteigen erfolgt weiterhin eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.
Was können Sie gegen den Strafbefehl tun?
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, können Sie gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei dem Gericht einlegen, dass den Strafbefehl erlassen hat. Die Frist beginnt mit Zustellung des Strafbefehls an Sie zu laufen. Bitte beachten Sie, dass für den Einspruch der Eingang beim Gericht maßgeblich ist und nicht das Versanddatum.
Was passiert nach dem Einspruch eingelegt wurde?
Haben Sie fristgemäß Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, wird durch das Gericht ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. In der mündlichen Hauptverhandlung können Sie nun auf die Tatvorwürfe entsprechend reagieren.
Wir raten Ihnen, vor Wahrnehmung des Hauptverhandlungstermins Akteneinsicht zu nehmen, um Ihre Erfolgsaussichten einschätzen zu können. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Sie infolge der mündlichen Verhandlung eine höhere Strafe erhalten.
Die Akteneinsicht können Sie nicht selbstständig beantragen. Hier muss ein Rechtsanwalt für Sie tätig werden.
Wann sollte ich also Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen?
Der Einspruch gegen den Strafbefehl ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie der Überzeugung sind, dass die Ihnen gemachten Vorwürfe nicht stimmen und Sie die Tat nicht begangen haben. Weiterhin kann ein Einspruch sinnvoll sein, wenn die Strafe als zu hoch erscheint, insbesondere wenn die Tagessatzhöhe nicht korrekt an Ihrem Einkommen gemessen wurde. Da die Staatsanwaltschaft ohne mündliche Verhandlung keine Möglichkeit hat, Ihr konkretes Einkommen zu bestimmten, wird die Tagessatzhöhe lediglich geschätzt. Ist Ihr Einkommen tatsächlich geringer, können Sie hier auch mit dem Einspruch vorgehen.
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten? Melden Sie sich bei uns – wir helfen Ihnen gerne!
Kübra Görkem
Angestellte Rechtsanwältin
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