26. September 2012

SWK Bank erstattet Kredit-Bearbeitungsgebühr mit Zinsen

Unser Mandant schloss Ende 2010 einen Darlehensvertrag mit der SWK Bank. Ende August nutzte er unser Musterschreiben und forderte die bei Abschluss des Kreditvertrages gezahlte Bearbeitungsgebühr - über 500 € - zurück. 6 Tage später antwortete die Bank: "... in vorbezeichneter Angelegenheit bedauern wir, Ihrem Anliegen nicht entsprechen zu können. Entgegen der Ansicht der von Ihnen zitierten Gerichte sind nach diesseitiger Auffassung Bearbeitungsentgelte durchaus zulässig, ..."

Das ließ sich der Bankkunde nicht bieten und beauftragte uns.

In unserem Schreiben an die SWK Bank erläuterten wir noch einmal die Sach- und Rechtslage und forderten für unseren Mandanten die Erstattung der gezahlten Kredit-Bearbeitungsgebühr, eine angemessene Verzinsung und Ersatz der nun entstandenen Anwaltskosten. Dazu setzten wir der Bank eine Frist.

Diesmal brauchte die Bank nur 2 Tage, um uns mitzuteilen, dass sie die Bearbeitungsgebühr und Zinsen erstattet.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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