22. Januar 2016

Targobank – Individualbeitrag: Immer mehr Richter halten Gebühr für unzulässig

Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über die Verfahren gegen die Targobank berichtet.

Trotz mittlerweile klarer Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf, welches das zuständige Berufungsgericht für Klagen gegen die Targobank ist, weigert sich die Targobank bis heute ihren Kunden den erhobenen sogenannten laufzeitunabhängigen Individualbeitrag zurückzuerstatten. Offenbar halten aber immer mehr Richter das Entgelt für unzulässig.

Mit der Einführung des einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrages hatte die Targobank, nachdem ab den Jahren 2011/2012 immer mehr Gerichte die vormals erhobene Bearbeitungsgebühr in Darlehensverträgen für unzulässig erachtet haben, diese Rechtsprechung zu umgehen versucht, indem sie den „wie für mich gemacht“-Kredit entwarf, welchen sie Individualkredit nennt. Dort schrieb sie in die Verträge, dass der laufzeitunabhängige Individualbeitrag für die angeblich besonderen Leistungen des Kredits anfällt.

Letztlich entsprach dieser Individualbeitrag jedoch nach unserer Auffassung den vom Bundesgerichtshof als unzulässig erklärten Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen.

Nachdem sich die Gerichte anfänglich in der Beurteilung noch uneins waren, hat sich die Tendenz der Rechtsprechung im letzten Jahr klar zu Gunsten der Verbraucher entwickelt, was in Entscheidungen des Landgerichts Düsseldorf, zu Gunsten der geschädigten Verbraucher, gipfelte.

Viele Verbraucherrechtler waren davon ausgegangen, dass nun die Targobank Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg gehen und den Kunden das Geld zurückerstatten würde.

Doch weit gefehlt: Die Targobank lehnt weiterhin die Rückzahlungen ab und behauptet tatsächlich in ihren Ablehnungsschreiben:

„Hier vorliegende Gerichtsurteile bestätigen ausdrücklich und wiederholt die Zulässigkeit des Individualbeitrags. Einzelne anderslautende Entscheidungen ändern nichts an der nach unserer Auffassung gegebenen rechtlichen Zulässigkeit des Individualbeitrags.“

Somit klagen wir weiterhin gegen die Targobank. Und das erfolgreich!

So erreichte uns dieser Tage ein weiterer Hinweisbeschluss des Amtsgerichts Düsseldorf, dass dieses sich der Auffassung des Landgerichts Düsseldorf anschließt, den Individualbeitrag als unzulässig ansieht und der Klage stattgeben wird.

Daher sollten sich Targobank-Kunden, welche von der Targobank eine Ablehnung der Rückforderung des Individualbeitrages erhalten haben, keinesfalls von den Schreiben der Targobank und den behaupteten wiederholten Bestätigungen der Zulässigkeit abschrecken lassen, sondern uns mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragen.

Den Musterbrief zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche finden Sie hier.

Wenn die Targobank nicht in der geforderten Frist zahlt, dann melden Sie sich bei uns. Wir helfen gerne!

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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