16. April 2015

Targobank muss Kosten für „Hinhalten“ der Kunden bei der Rückerstattung von Kreditgebühren tragen

Targobank-Kunden, die noch letztes Jahr Ansprüche auf Erstattung von Bearbeitungsgebühren gegenüber der Bank geltend gemacht hatten, lässt die Bank teilweise bis heute noch auf zugesagte Rückzahlungen warten.

Die Targobank vertröstet ihre Kunden teilweise bis heute mit Schreiben von November bzw. Dezember 2014 und verweist auf eine lange Dauer bis zur Rückerstattung aufgrund einer hohen Zahl von Rückforderungsanfragen.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat in einem von uns erstrittenen Urteil nun eindeutig zugunsten der Targobank-Kunden geurteilt. Kunden müssen nicht endlos warten.

In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Targobank gegenüber unseren Mandanten mit Schreiben von November 2014 auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Zahlungen erfolgten auch auf wiederholte Mahnung nicht, so dass die Mandanten durch uns Klage einlegen ließen.

Die Bank erkannte den Anspruch an, protestierte aber gegen die Kosten des Prozesses mit der Begründung, dass eine Zahlungszusage an die Mandanten gemacht worden sei und im Übrigen ein hohes Arbeitsaufkommen vorliege.

Diese Begründung hat das Amtsgericht Düsseldorf nicht gelten lassen und die Targobank zur vollen Kostentragung verurteilt. Das Amtsgericht Düsseldorf hierzu:

Die Forderung der Kläger war fällig, § 271 Abs. 1 BGB. Nachdem die Beklagte auf zweimalige Fristsetzung die Forderung nicht zahlte, konnten die Kläger davon ausgehen, dass sie rechtliche Schritte würden einleiten müssen, um zum Ziel zu kommen. Dem steht das Schreiben der Beklagten vom 27.11.2014 nicht entgegen. Es handelt sich um ein allgemein gehaltenes Schreiben, in dem die Beklagte sich pauschal zur Erstattung nicht verjährter Bearbeitungsgebühren äußert. Es wird bereits nicht klar, ob sie die von den Klägern gezahlte Gebühr als davon erfasst sieht oder nicht. Für die Klägerseite blieb danach eine Rechtsunsicherheit bestehen, ob eine Erstattung in ihrem konkreten Fall erfolgen werde. Zudem hatte die Beklagte - auch unter Berücksichtigung der Menge der Rückerstattungsanfragen - ausreichend Zeit, um den streitgegenständlichen Betrag zu entrichten.

Das Urteil ist überaus positiv für alle Bankkunden, die von Banken vertröstet werden und lange Zeit auf die Rückerstattung der ihnen zustehenden Gebühren warten sollen.

"Bankkunden sollten sich nicht mit pauschalen Schreiben der Banken hinhalten lassen", so Rechtsanwalt Guido Lenné aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Warten auch Sie immer noch auf Rückerstattungen von Bearbeitungsgebühren durch Banken? Dann kontaktieren Sie uns.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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