13. September 2013

Targobank verfolgt Anerkenntnisstrategie weiter! - Fortsetzung des Beitrages vom 28.08.2013

Die Targobank hat auch heute wieder in einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ihr Anerkenntnis der Klageforderung erklärt und somit ihre eigene Verurteilung zur Erstattung der Kredit-Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen sowie aller Kosten des Verfahrens herbeigeführt.

Was war passiert?

Dem Kläger passten die Ausreden nicht, mit denen die Targobank nach wie vor die Erstattung von zu Unrecht verlangten Bearbeitungsgebühren ablehnt.

Mit unserer Hilfe klagte er daher noch vor dem letzten Jahreswechsel die Bearbeitungsgebühr aus seinem Kreditvertrag ein. Ein Fall von Verjährung lag hier nicht vor, da der Kläger seinen Anspruch noch in der Regelverjährungszeit von drei Jahren (vgl. § 195 BGB) geltend machte.

Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage ab und gab der Targobank Recht.

Der Kläger ließ sich jedoch nicht entmutigen und legte Berufung beim zuständigen Landgericht Düsseldorf ein. Dies durchaus nicht ohne Risiko, denn der Kläger verfügt über keine Rechtsschutzversicherung und die Rechtsprechung in Düsseldorf ist seit einiger Zeit nicht eindeutig gewesen.

Auch in dem von uns geführten Berufungsverfahren berief sich die Beklagte darauf, dass es sich vorliegend nicht um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handeln würde, die einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich wäre.

Nach den rechtlichen Erörterungen mit der Berufungskammer im heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung, schien die Beklagte von ihren Argumenten nicht mehr so überzeugt zu sein.

Die Targobank erklärte schließlich ihr vollständiges Anerkenntnis der Klageforderung.

Unser Mandant bekommt somit seine Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen und Rechtsverfolgungskosten erstattet.

Damit hat die Tagobank nunmehr bereits vor zwei verschiedenen Berufungskammern des Landgerichts Düsseldorf den Erstattungsanspruch anerkannt. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die anderen Berufungskammern andere Rechtpositionen zur Frage der Gültigkeit von Bearbeitungsgebühren einnehmen.

Mit ihrer Strategie, im letzten Moment die Klageforderung anzuerkennen, hat es die Targobank erneut geschafft ein zitierfähiges Urteil, welches auch Signalwirkung für unzählige andere Verfahren gehabt hätte, zu verhindern.

Rechtsanwalt Daniel Kutz von der Anwaltskanzlei Lenné meint: „Der heutige Erfolg vor dem Landgericht Düsseldorf sollte anderen Bankkunden Mut machen. Der Kläger ist hier ein Risiko eingegangen. Seine Vertrauen in unsere Arbeit wurde aber am Ende belohnt.“

Es bleibt abzuwarten, wie lange die Strategie der Targobank noch aufgeht, denn jedes erklärte Anerkenntnis ist auch zugleich ein Zeichen dafür, dass die Vereinbarung über die Bearbeitungsgebühr einer  Kontrolle durch die höheren Gerichte nicht standhält.

Rechtsanwalt Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zum heutigen Prozesserfolg: „Aus den bisherigen Berufungsterminen lässt sich doch sehr klar die Rechtsauffassung des Landgerichts Düsseldorf ableiten. Es ist an der Zeit, dass das Amtsgericht Düsseldorf seine Rechtsprechungslinie noch einmal überdenkt und endlich einheitlich zu Gunsten der Verbraucher urteilt.“

Wir gehen davon, dass es der Targobank nicht mehr lange gelingen wird aus ihrer Anerkenntnisstrategie Vorteile zu ziehen. Auch wenn die Bank letztlich ein „begründetes Urteil“ des Landgerichts verhindert, werden sich immer weniger Kunden entmutigen lassen und bereit sein, für ihr Recht zu kämpfen.

Wir bleiben dran!

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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