16. Mai 2012

Telekom-Klage auch vor OLG Frankfurt abgewiesen

Die rund 17.000 Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG haben eine weitere Schlappe erlitten: In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass der Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 keine Fehler enthielt. Anleger können damit keinen Schadensersatz fordern. Der Klägeranwalt kündigte an, das Urteil in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen