Telekom-Klage auch vor OLG Frankfurt abgewiesen
Die rund 17.000 Kleinaktionäre der Deutschen Telekom AG haben eine weitere Schlappe erlitten: In einem Musterprozess hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass der Börsenprospekt aus dem Jahr 2000 keine Fehler enthielt. Anleger können damit keinen Schadensersatz fordern. Der Klägeranwalt kündigte an, das Urteil in der nächsten Instanz überprüfen zu lassen.

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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