26. Februar 2021

Teure Restschuldversicherung: Geht das auch anders?

Zur Absicherung eines Darlehens gibt es neben der Ratenschutzversicherung noch andere Möglichkeiten, das Risiko zu minimieren. Vor allem bei kleineren Ratenkrediten ist grundsätzlich zu überlegen, ob die Kosten und das Risiko durch diverse Ausschlussklauseln in den Versicherungsverträgen den Nutzen nicht doch übersteigen und ob eine Absicherung der Ratenzahlungen hier überhaupt notwendig ist.

Eine echte Alternative: die Risikolebensversicherung

Bei großen Krediten mit langen Laufzeiten, beispielsweise bei einer Baufinanzierung, kann es hingegen durchaus ratsam sein, die Restschuld abzusichern. Und zwar nicht nur für den Kreditnehmer selbst, sondern auch für seine Angehörigen im Todesfall. Hier kann eine Risikolebensversicherung eine echte Alternative sein. So gibt es beispielsweise variable Modelle in Bezug auf die Versicherungssumme, die entweder während der gesamten Laufzeit konstant bleiben oder sich an der Restschuld des Kredits orientieren und entsprechend sinken kann.

Im Todesfall bietet die Risikolebensversicherung auch den Angehörigen Schutz, die mit dem Geld den Kredit ablösen können. Zu beachten ist in dem Fall jedoch, dass bei vorzeitigem Zurückzahlen des Darlehens bei Baufinanzierungen mitunter eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Deshalb sollte man bei Abschluss des Darlehens prüfen, ob der Vertrag hohe Sondertilgungen erlaubt.

Weitere Alternativen

Gegen längere Krankheit kann man sich gut mit einer Berufsunfähigkeitsversiche­rung absichern. Sollte der Kreditnehmer krankheitsbedingt langfristig nicht arbeiten können, bietet die Rente aus der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine Möglichkeit, die Ratenzahlungen weiterhin bedienen zu können.

Die Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist hingegen deutlich schwieriger, weshalb hier oft auf die Restschuldversicherung zurückgegriffen wird. Allerdings sind in den Versicherungsverträgen vor allem in Bezug auf das Risiko durch Arbeitslosigkeit zahlreiche, strenge Ausschlussklauseln und lange Warte- bzw. Karenzzeiten enthalten. Rechnet man dann noch die Versicherungskosten mit ein, ist das Ergebnis eher ernüchternd.

Wenn tatsächlich der Ernstfall eintritt, besteht immer noch die Möglichkeit, sich an die Bank zu wenden und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, z. B. indem die monatlichen Raten reduziert werden – wodurch sich dann lediglich die Laufzeit verlängert. In manchen Darlehensverträgen wird auch die Option einer Ratenpause eingeräumt. Dabei werden die Ratenzahlungen über einige Monate ausgesetzt, was zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit eine Entlastung sein kann. Hierbei ist allerdings der Kostenpunkt zu beachten.

Sei es der Kreditvertrag selbst oder die Versicherungspolice mit all ihren Ausschlussklauseln: Wer mit einem Darlehen eine langfristige Vertragsbindung und finanzielle Verpflichtung eingeht, sollte das Kleingedruckte genau prüfen, um sicher sein zu können, dass das Risiko in verschiedenen Szenarien überschaubar bleibt. Hierzu beraten wir Sie in unserer Kanzlei gerne, prüfen die Verträge und auch die mögliche Absicherung der Ratenzahlungen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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