12. Dezember 2019

Thomas Cook-Insolvenz: Bundesregierung springt finanziell ein

Die Bundesregierung will den betroffenen Kunden des insolventen Reiseunternehmens Thomas Cook finanziell helfen. In einer Kabinettssitzung wurde beschlossen, die Schäden, die nicht von der Versicherung ausgeglichen werden, von Seiten des Bundes mit Steuergeldern zu ersetzen. Man wolle den Thomas-Cook-Kunden anbieten, die Differenz zu der Summe, die sie von der Zurich-Versicherung erhalten, auszugleichen.

Es sei den Kunden nicht zuzumuten, für die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen sorgen zu müssen, teilte die Regierung mit. Auf diese Weise sollen Tausende Klageverfahren und langjährige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Bundesregierung: einfaches und kostenfreies Verfahren

Die Versicherungssumme von 110 Millionen Euro, mit der die Kunden abgesichert waren, reicht laut Angaben des Versicherers nicht aus, da der entstandene Schaden deutlich über dieser Summe  liege.

Schon im November hatte die Zurich-Versicherung mitgeteilt, dass Betroffene bisher einen Schaden von 250 Millionen Euro gemeldet hätten. Da inzwischen aber auch alle Thomas-Cook-Reisen im neuen Jahr abgesagt wurden, werden sich die Forderungen noch weiter erhöhen.

Die Bundesregierung kündigte nun ein „möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren“ an. So müssten die Kunden im Moment nicht selbst aktiv werden, um ihre Rechte zu wahren. Sie würden Anfang 2020 über weitere Schritte zur Abwicklung informiert.

Von Seiten des Verbraucherzentrale Bundesverbands gab es Lob für diese Entscheidung. Es sei gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher der Thomas-Cook-Insolvenz nicht im Stich lassen wolle. Jetzt käme es auf unbürokratische Auszahlungen und zukünftig auf eine bessere Absicherung von Pauschalreisen an.

Bund soll EU-Verbraucherrechte vernachlässigt haben

Im Gegensatz zu Individualtouristen sind Pauschalurlauber versichert, wenn ihr Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird und die gebuchten Reisen abgesagt werden. Doch im Fall Thomas Cook zeigten sich die Grenzen der gesetzlichen Sicherung. Denn in Deutschland ist die Haftungsgrenze bisher auf 110 Millionen Euro begrenzt.

Dem Gesetzgeber wird nun vorgeworfen, geltendes EU-Recht nicht korrekt umgesetzt zu haben. Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten nämlich dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters „vollumfänglichen Schutz“ zu bieten. Das ist in Deutschland, wie sich an den aktuellen Geschehnissen zeigt, aber nicht der Fall. Von verschiedenen Seiten wurde der Bund inzwischen aufgefordert, eine Erhöhung der Deckelung zu prüfen.

Grundsätzlich sind aus Sicht des geprellten Reisegastes in solchen Fällen nicht nur die eigenen Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden, sondern ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Sicherung der Interessen unserer Klienten in Insolvenzverfahren beraten wir Sie in unserer Kanzlei hierzu gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

3,2/5 Sterne (5 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen