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Jetzt online Termin vereinbarenWer eine Pauschalreise bei der Thomas Cook Touristik GmbH, der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz oder der Tour Vital Touristik GmbH gebucht hatte und von der Insolvenz dieser Reiseveranstalter betroffen ist, kann jetzt die Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen.
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL):
https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL):
https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL):
https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de.
Der Bund leistet eine Ausgleichszahlung an betroffene Pauschalreisende, die von der Zurich-Versicherung einen „Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ erhalten haben und in Folge der Insolvenz ihres Reiseveranstalters bestimmte Zahlungsausfälle erlitten haben.
Voraussetzungen für die Zahlung:
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Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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