18. November 2019

Thomas Cook: Reisen ab Januar 2020 ebenfalls abgesagt

Inzwischen wurden auch alle Reisen ab Januar 2020 vom insolventen Veranstalter abgesagt. Kunden, die ihre Reise schon teilweise oder zur Gänze bezahlt hätten, müssten sich an den Versicherer wenden. Die Zurich Gruppe Deutschland muss aber nur für 110 Millionen Euro haften. Und wie sich nach und nach herausstellt, wurde diese Summe schon deutlich überschritten. Es ist zu befürchten, dass Hunderttausende auf ihren Kosten sitzenbleiben werden.

Ansprüche belaufen sich bereits auf über 250 Millionen Euro

Zu den Kosten für die Rückführung von Urlaubern, die bereits ihre Reise angetreten hatten, kamen bislang noch Ansprüche von Kunden, die bis Ende des Jahres ihre Reise bei Thomas Cook gebucht haben, diese aber nicht mehr antreten konnten. Mit Stand vom 1. November beliefen sich diese Ansprüche laut der Zurich auf über 250 Millionen Euro. Rund 150.000 Kunden hätten bislang Ansprüche angemeldet. Hinzu kommen jetzt noch die Ansprüche von Kunden, die für das Jahr 2020 eine Reise gebucht und dieser bereits angezahlt haben.

Die Haftungssumme, für welche die Zurich-Versicherung aufkommen muss, ist aber auf 110 Millionen Euro begrenzt. Anfang Dezember will der Versicherer eine Schadenquote bekanntgeben, in der dargelegt wird, wie viel Geld jeder Kunde wahrscheinlich zurückbekommen wird. Thomas Cook gab an, dass die von der Absage der Reisen ab 2020 betroffenen Kunden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert würden. Ansprüche können diese beim von Zurich beauftragten Dienstleister Kaera unter www.kaera-ag.de anmelden.

Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs

Der vorläufige Insolvenzverwalter versucht derzeit, Thomas Cook oder Teile der Gruppe zu verkaufen. Bislang gebe es aber noch kein belastbares Angebot. Lediglich für die Tochtergesellschaften Bucher Reisen und Öger Tours gebe es bislang konkrete Angebote. Die Durchführung der gebuchten Reisen könne dennoch nicht garantiert werden. Dementsprechend ist aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 geplant.

Hunderttausende werden wahrscheinlich auf ihren Kosten sitzenbleiben

Scheinbar könnten Hunderttausende mutmaßlich auf hohen Kosten sitzenbleiben. Die Zurich-Versicherung bestätigte erneut, dass aufgrund rechtlicher Regelungen die Erstattung bei 110 Millionen Euro gedeckelt sei. Zurich-Finanzchef Quinn verwies zudem auf den entsprechenden Vertrag, der das Limit der Versicherung klar regele.

Die Bundesregierung ist anderer Meinung: Zwar sehe das Recht eine Begrenzung der Haftung auf 110 Millionen Euro vor, doch beziehe sich diese lediglich auf die Kostenerstattungsansprüche. Die vom Versicherer zu tragenden Kosten für die Rückbeförderung von Urlaubern wären hierbei nicht inkludiert.

Auch Verbraucherschützer sehen grundsätzlich die Zurich-Versicherung in der Pflicht, fordern aber den Staat auf einzuspringen, wenn der Versicherer nicht die volle Erstattungssumme leisten könne bzw. würde. Das Finanzministerium solle hierfür entsprechende Finanzmittel im Haushalt zurückstellen.

Thomas Cook-Kunden, die ihre Reise für das Jahr 2020 gebucht haben, müssen nun also auch schnellstmöglich ihre Ansprüche geltend machen. Gerne beraten wir Sie hierzu in unserer Kanzlei in einem kostenlosen Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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