13. März 2021

Top oder Flop? Die vollautomatische Schadensteuerung bei Kfz-Schäden

Nach einem Unfall soll die vollautomatische Schadensteuerung die schnellere Regulierung von Kfz-Schäden ermöglichen. Doch über diese Schnellregulierung können Versicherer noch stärker Einfluss auf den Umfang der Leistungen nehmen – vor allem bei unverschuldeten Unfällen.

Die neue Form der Kfz-Schadenregulierung wurde von der R+V Allgemeine Versicherung AG vorgestellt. Dabei können Unfallgeschädigte mit nur einem Klick wählen, ob sie eine finanzielle Entschädigung oder eine Reparatur wünschen. Wer sich für die erste Variante entscheidet, soll innerhalb weniger Stunden sein Geld erhalten. Wer hingegen eine Reparatur wählt, soll dafür nach einem Anruf innerhalb weniger Minuten das Go bekommen. Benötigte Fotos kann der Versicherte per Smartphone-App an den Versicherer übermitteln.

So weit, so gut. Allerdings stellt sich die Frage, ob die ausgezahlte Summe tatsächlich angemessen ist. Das kann der Versicherungsnehmer nämlich nicht überprüfen, da die Besichtigung durch einen Sachverständigen entfällt.

Schadenprognose durch Künstliche Intelligenz

Beim neuen digitalen Schadenmanagement erfolgt die Schadenprognose durch eine Künstliche Intelligenz. Das vollautomatische Gutachten soll dabei 800 unterschiedliche Parameter berücksichtigen – z. B. Kosten für Reparatur, Lackierarbeiten oder Ersatzteile. Ähnliche Tools zur Schadenregulierung bieten auch schon andere Kfz-Versicherer wie die Allianz an.

Durch das schnelle Schadenmanagement sparen die Versicherer ca. 20 Prozent Kosten pro Schaden. Bis Mitte dieses Jahres wollen über 40 Kfz-Versicherer ein sogenanntes Schadentracking anbieten, das den Service für Unfallgeschädigte noch verbessern soll. Diese können damit nämlich immer genau verfolgen, wie die Schadenregulierung voranschreitet – also vergleichbar mit dem Pakettracking. Aktuell gibt es diesen Service z. B. schon bei der WWK Allgemeinen Versicherung AG. Der Anbieter für das Schadentracking, die Innovation Group, vermittelt rund 300 Schäden pro Tag an Werkstätten. Wohlgemerkt: an die Partnerwerkstätten der Versicherer.

Neben dem neuen Schadentracking locken weitere Servicevorteile, etwa der Transport des Fahrzeugs zur Werkstatt und zurück sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Ersatzwagens während der Dauer der Reparatur.

Vorsicht vor unberechtigten Kürzungen

Bei einem Kaskoschaden (also einem selbstverschuldeten Unfall) darf die Versicherung grundsätzlich bestimmen, dass die Schadenhöhe durch einen von ihr beauftragten Sachverständigen ermittelt wird. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden muss sich der Versicherungsnehmer jedoch nicht an einen Kooperationspartner des Versicherers verweisen lassen. Hier ist es ratsam, sich als Geschädigter an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der einen kompetenten Sachverständigen empfehlen kann. Doch dieser Schritt entfällt bei der vollautomatischen Schadenregulierung.

So gut sich diese neue Form der Schadenabwicklung also zunächst anhört, so sehr ist hierbei doch vor Kürzungen berechtigter Ansprüche der Versicherungsnehmer zu warnen. Denn durch die schnelle Regulierung und das vermeintliche Rundum-sorglos-Paket werden Sachverständige und Anwälte ganz aus der Gleichung genommen, die normalerweise die Ansprüche der Kunden vertreten würden.

Hinzu kommt, dass Prüfdienste im Auftrag der Versicherer die Rechnungen der Werkstätten und freien Sachverständigen im Nachgang noch einmal prüfen, sodass es fast immer zu Kürzungen kommt. Dabei geht es oft um Beträge von 100 Euro oder weniger. Bei einem so geringen Streitwert sehen viele Versicherte davon ab, einen Anwalt einzuschalten. Die Taktik der Versicherer geht also auf. Besteht hingegen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, können auch Kleinstbeträge risikofrei eingetrieben werden, falls nötig über eine Klage.

Gerne stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei in solchen Fällen zur Seite, um das Ihnen zustehende Geld einzutreiben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch von Anfang an bei der Schadenregulierung. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und sich direkt anwaltliche Unterstützung sichern möchten, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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