Tresoreinbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen – wie wir helfen
Der Tresoreinbruch bei der Sparkasse Gelsenkirchen hat zahlreiche Kundinnen und Kunden hart getroffen. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck oder wichtige Dokumente wurden entwendet oder beschädigt. Viele Betroffene stehen nun vor der Frage, wer haftet und wie kann der Schaden ersetzt werden.
Unsere Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten, die von diesem Vorfall betroffen sind, und begleitet sie strukturiert, transparent und mit klaren nächsten Schritten.
Unser Ablauf – klar, effizient und mandantenorientiert
Um Ihnen schnell und zielgerichtet helfen zu können, haben wir den Ablauf bewusst einfach gestaltet:
1. Kostenlose Erstberatung buchen
Der erste Schritt ist die Vereinbarung eines kostenlosen Erstberatungstermins.
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Online über unsere Website hier klicken
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Oder telefonisch über unser Kanzleibüro, Telefon: 02149098400
Im Erstgespräch klären wir:
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Ihre individuelle Betroffenheit
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mögliche Ansprüche gegen die Bank und Versicherungen
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Versicherungsfragen
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das weitere rechtliche Vorgehen
2. Mandanten-Checkliste herunterladen
Wir stellen Ihnen eine Mandanten-Checkliste zum Erstgespräch zur Verfügung.
Die Checkliste hilft Ihnen dabei, alle wichtigen Informationen und Unterlagen strukturiert zusammenzustellen, insbesondere:
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persönliche und vertragliche Daten
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Angaben zum Schließfach
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eine erste Übersicht über den Tresorinhalt
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bestehende Versicherungen (z. B. Hausrat-, Tresor- oder Rechtsschutzversicherung)
👉 Die Checkliste können Sie hier als pdf-Dokument herunterladen.
3. Checkliste ausfüllen und vorab zusenden
Bitte füllen Sie die Checkliste so vollständig wie möglich aus und senden Sie uns diese rechtzeitig vor dem gebuchten Termin zu.
Das hat für Sie klare Vorteile:
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Das Erstgespräch kann gezielt und effizient geführt werden
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Wir können uns vorab mit Ihrem Fall befassen
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Zeit im Termin wird nicht für reine Datenerhebung, sondern für rechtliche Bewertung genutzt
Auch wenn Ihnen einzelne Angaben oder Belege fehlen:
Reichen Sie die Checkliste dennoch ein. Viele Fragen lassen sich im weiteren Verlauf klären.
4. Strukturierte rechtliche Ersteinschätzung im Termin
Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie im Erstgespräch:
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eine erste rechtliche Einschätzung zu möglichen Ansprüchen
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Hinweise zu Beweisfragen (z. B. Tresorinhalt ohne Belege)
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eine Einordnung zu Versicherungsleistungen
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eine klare Empfehlung zu den nächsten Schritten
Unser Anspruch
Wir legen großen Wert auf:
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klare Kommunikation
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realistische Einschätzungen
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transparente Kosten
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konsequente Interessenvertretung unserer Mandantschaft
Wenn Sie vom Tresoreinbruch betroffen sind, zögern Sie nicht, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.
➜ Jetzt Termin zur kostenlosen Erstberatung buchen
➜ Mandanten-Checkliste herunterladen und vorbereiten

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.