Über 20.000 Sparverträge gekündigt
Ob und unter welchen Bedingungen Banken verlustbringende, weil sehr gut verzinste, Altverträge kündigen dürfen, ist seit Jahren umstritten. Kürzlich gab es ein Urteil des BGH, das es einer Sparkasse erlaubte, einen Prämiensparvertrag zu kündigen, vorausgesetzt, die letzte Prämienstufe und der maximale Bonus ist für den Kunden erreicht.
Sparkasse Nürnberg kündigt 21.000 Sparverträge
Infolge des Urteils hat die Nürnberger Sparkasse 21.000 Prämiensparverträge gekündigt. Die betreffenden Verträge wurden bis zum Jahr 2007 angeboten und beinhalteten eine hohe Verzinsung. Seit dieser Zeit sind die Zinsen im Euroraum jedoch stark gesunken. Banken müssen sogar Strafzinsen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen. Folglich sind viele alte Sparverträge für die Finanzinstitute zu einer enormen Belastung geworden.
Zahlreiche weitere Banken dürften es der Sparkasse Nürnberg nun gleichtun. Und viele private Sparer werden voraussichtlich davon betroffen sein. Berichten zufolge sind von 390.000 Privatkunden der Nürnberger Sparkasse 16.000 von den Kündigungen betroffen.
Schwere Zeiten für Banken
Laut Medienberichten haben deutsche Finanzinstitute letztes Jahr insgesamt 2,4 Milliarden Euro Strafzinsen für ihre Einlagen bei der EZB bezahlt. Unter den Negativzinsen leiden vor allem die kleineren und mittelgroßen Kreditinstitute. Sollte sich die Konjunktur im Euroraum nicht bald erholen, könnten die Zinsen sogar noch weiter sinken. Das würde die Belastung der Banken weiter erhöhen.
Ungeachtet des BGH-Urteils fordern Verbraucherschützer, dass in jedem Einzelfall geprüft werden müsse, ob die jeweilige Bank einen Vertrag einseitig kündigen kann. Immerhin habe der BGH lediglich über einen Einzelfall entschieden. Die aktuellen Kündigungen könnten sich von diesem Fall durchaus unterscheiden.
Wenn auch Sie eine Kündigung Ihres älteren Sparvertrags von Ihrer Bank erhalten haben oder befürchten, eine zu bekommen, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite. Ich prüfe Ihren Vertrag bzw. die Kündigung und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung der Sachlage. Nutzen Sie dafür die kostenlose Erstberatung unserer Kanzlei.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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