Übermittlung von Handyvertragsdaten an die Schufa unrechtmäßig – Geschädigten steht Schadensersatz zu
Wie bekannt geworden ist, haben Deutsche Mobilfunkanbieter über Jahre hinweg ohne Einwilligung der Kunden deren Vertragsdaten (Positivdaten) an die Schufa weitergeleitet. Folge ist, dass eine unzulässige Datenübermittlung vorliegt. Sofern Sie selbst betroffen sind, können Sie Schadensersatz verlangen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Was sind Positivdaten und warum sind sie schützenswert?
Bei Positivdaten handelt es sich um solche Informationen, die bei jedem Vertragsschluss anfallen. Hier geht es nicht um negative Zahlungserfahrungen oder sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten. Positivdaten sind solche Daten, die sich beispielsweise mit Fragen beschäftigen, wann und mit wem ein Vertrag geschlossen worden ist. Diese Informationen können dritte Unternehmen nutzen, um sich so ein Bild vom Verbraucher zu verschaffen. Ein Verbraucher, der seine Rechnungen stets pünktlich gezahlt hat, bekommt möglicherweise gleichwohl keinen neuen Mobilfunkvertrag, wenn sich ergibt, dass er in der Vergangenheit bereits häufiger den Anbieter gewechselt hat. Der neue Anbieter könnte daraus die Schlüsse ziehen, dass der Verbraucher auch bei ihm keinen dauerhaften Vertrag abschließen möchte.
Was wird den Mobilfunkanbietern vorgeworfen?
Den Mobilfunkanbietern wird vorgeworfen, dass sie ohne Einwilligung ihrer Kunden die sog. Positivdaten an die Schufa weitergegeben haben. Kritik an dem Vorgehen der Mobilfunkanbieter kommt von allen Seiten. So haben sich bereits die Verbraucherzentrale NRW sowie die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder kritisch zu der Weitergabe von Positivdaten geäußert.
Jüngst hat sich das Landgericht München I mit Urteil vom 25.04.2023 – 33 O 5976/22 dieser Auffassung angeschlossen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Mobilfunkanbieter Telefónica. Das Gericht hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter Telefónica durch die Weitergabe der Positivdaten an die Schufa gegen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und daher die Weitergabe zu unterlassen hat. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig.
Wie finde ich heraus, dass ich betroffen bin?
Hierfür können Sie eine Auskunft bei der Schufa anfordern. Die Auskunft kann einmal im Jahr kostenfrei beantragt werden. Informationen hierzu gibt es auf den Seiten der Schufa sowie der Verbraucherzentrale. Die Schufa-Auskunft kann online, postalisch oder telefonisch beantragt werden, z.B. hier https://www.meineschufa.de/de/datenkopie
Wann steht den Betroffenen ein Schadensersatzanspruch zu?
Durch die Weitergabe der Positivdaten an die Schufa haben die Mobilfunkanbieter gegen Vorschriften der DSGVO verstoßen, sodass nach Art. 82 DSGVO ein Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden kann. In zahlreichen Urteilen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Daten haben Gerichte den Betroffenen Schadensersatz von bis zu 5.000,00 € zugesprochen.
Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und erörtern mit Ihnen das weitere Vorgehen. Wir freuen uns auf Sie!
Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin
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