- Sozialrecht
Überprüfung von Pflegegraden – Tipps für Betroffene vom Anwalt für Sozialrecht aus Leverkusen
Die Feststellung eines Pflegegrades ist für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen eine existenzielle Frage: Sie entscheidet über Leistungen aus der Pflegeversicherung und beeinflusst den Alltag erheblich. Doch was, wenn sich der Zustand verschlechtert – oder der Eindruck entsteht, dass der festgestellte Pflegegrad zu niedrig ist? Dann kann und sollte eine Überprüfung des Pflegegrades beantragt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Überprüfung sinnvoll ist, wie das Verfahren abläuft und worauf Sie achten sollten.
Wann ist eine Überprüfung des Pflegegrads sinnvoll?
Eine Überprüfung kann in zwei Fällen notwendig sein:
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bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder
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bei einer Fehleinschätzung im Rahmen des Erstantrags.
Wenn sich die körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten einer pflegebedürftigen Person spürbar verschlechtern, kann ein höherer Pflegegrad gerechtfertigt sein.
Auch sollte eine Überprüfung erfolgen, wenn der Eindruck besteht, dass der Gesundheitszustand beim Erstantrag nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Denn nicht selten wird der Pflegegrad bei der ersten Begutachtung zu niedrig – oder gar nicht – anerkannt. Eine Neubewertung oder ein Widerspruch kann dann zielführend sein.
Wie läuft die Überprüfung ab?
Die Überprüfung des Pflegegrades erfolgt in mehreren Schritten:
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag kann formlos (z. B. schriftlich oder telefonisch) gestellt werden und sollte eine kurze Begründung enthalten, warum eine Höherstufung erforderlich ist.
Schritt 2: Begutachtung durch den MD (Medizinischer Dienst)
Eine Gutachterin des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) führt eine erneute Einschätzung durch. Dabei werden sechs Module bewertet, z. B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung.
Schritt 3: Bewilligung oder Ablehnung
Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens über eine Höherstufung oder eine Ablehnung.
Was tun bei Ablehnung? – Widerspruch einlegen
Wird der Antrag auf Höherstufung abgelehnt, haben Versicherte das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einzulegen.
Wird auch der Widerspruch abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.
Fazit
Die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad hat erhebliche finanzielle und pflegerische Konsequenzen. Betroffene sollten nicht zögern, eine Überprüfung zu beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert oder der Pflegeaufwand unterschätzt wurde. Eine gute Vorbereitung und fundierte Begründung erhöhen die Erfolgsaussichten deutlich.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Überprüfung Ihres Pflegegrades mit rechtlichem Rat zur Seite – nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um Ihre Möglichkeiten individuell zu besprechen.

Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
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