Überspannung in Leverkusen am 11.01.2026 – Wer ersetzt meine kaputten Elektrogeräte?
Am 11.01.2026 kam es in mehreren Stadtteilen von Leverkusen zu einer erheblichen Störung im Stromnetz. In zahlreichen Haushalten fielen plötzlich Elektrogeräte aus oder wurden dauerhaft beschädigt. Besonders häufig betroffen sind Durchlauferhitzer, aber auch Router, Beleuchtungssysteme, Fernseher und weitere technische Geräte.
Viele Betroffene stehen nun vor der Frage, wer für diese Schäden aufkommt und wie sie ihre Ansprüche wirksam durchsetzen können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und worauf Sie jetzt achten sollten.
Was genau ist eine Überspannung?
Von einer Überspannung spricht man, wenn die elektrische Spannung im Stromnetz kurzfristig deutlich über dem üblichen Niveau liegt. Haushaltsgeräte sind auf eine bestimmte Spannung ausgelegt. Kommt es zu einer plötzlichen Erhöhung, können empfindliche Bauteile irreparabel beschädigt werden.
Auslöser für solche Spannungsspitzen können unter anderem sein
- technische Defekte in Umspann- oder Verteileranlagen
- Störungen im Netzbetrieb
- Schalthandlungen
- Blitzeinschläge
Im aktuellen Fall wurde die Störung durch ein defektes technisches Betriebsmittel in einer Anlage im Bereich Lützenkirchen verursacht. In der Folge kam es nicht nur zu einer Unterbrechung der Stromversorgung, sondern auch zu Überspannungsschäden in zahlreichen Haushalten in den nordöstlichen Stadtteilen von Leverkusen.
Obwohl die technische Ursache inzwischen behoben wurde, sind bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits erhebliche Sachschäden entstanden, die offenbar nur schleppend reguliert werden.
Welche Rechte haben betroffene Haushalte?
Grundsätzlich sind Netzbetreiber verpflichtet, ihre Anlagen ordnungsgemäß zu betreiben und Gefahren für angeschlossene Haushalte zu vermeiden. Kommt es infolge eines technischen Defekts zu einer Überspannung, kann eine Haftung in Betracht kommen.
Je nach Einzelfall können sich Ansprüche unter anderem ergeben aus
- Schadensersatz wegen Verletzung von Betreiberpflichten
- gesetzlicher Haftung für Eigentumsbeschädigungen
- energiewirtschaftsrechtlichen Vorschriften
Entscheidend ist stets, ob der Schaden auf einen Verantwortungsbereich des Netzbetreibers zurückzuführen ist. Bei einem defekten technischen Bauteil innerhalb der Anlage spricht vieles dafür, dass eine Haftung nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
In der Praxis erfolgt die Bearbeitung der Schäden häufig über die Haftpflichtversicherung des Netzbetreibers. Diese beauftragt oftmals externe Dienstleister mit der Regulierung. Viele Betroffene berichten jedoch von langen Bearbeitungszeiten oder unklaren Rückmeldungen.
Welche Schäden können ersetzt verlangt werden?
Ersatzfähig sind grundsätzlich sämtliche Geräte, die durch die Überspannung beschädigt oder zerstört wurden. Hierzu zählen beispielsweise
- Durchlauferhitzer
- Waschmaschinen und Kühlschränke
- Fernsehgeräte und Receiver
- Internetrouter und Telefonanlagen
- Computer, Monitore und Zubehör
- Deckenlampen und LED-Leuchten
Maßgeblich ist, dass der Schaden ursächlich auf das Ereignis vom 11.01.2026 zurückzuführen ist.
Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation. Fertigen Sie Fotos der beschädigten Geräte an, bewahren Sie defekte Bauteile möglichst auf und lassen Sie, wenn möglich, eine fachkundige Überprüfung durchführen. Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen sind für die Bezifferung Ihres Anspruchs von großer Bedeutung.
Typische Probleme bei der Schadensregulierung
In vielen Fällen verläuft die Abwicklung nicht reibungslos. Häufige Schwierigkeiten sind
- Verzögerungen bei der Bearbeitung
- Nachforderungen von Unterlagen
- Ablehnung der Haftung
- Angebote, die deutlich unter dem tatsächlichen Schaden liegen
- Erstattung lediglich eines zu niedrigen Werts
Gerade bei hochwertigen Geräten oder mehreren gleichzeitig betroffenen Haushaltsgeräten entstehen schnell erhebliche Gesamtschäden. Es empfiehlt sich daher, ein Vergleichsangebot nicht vorschnell zu akzeptieren, sondern rechtlich prüfen zu lassen.
Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?
Eine rechtliche Begleitung bietet sich insbesondere an, wenn
- Ihr Anspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen wird
- die Regulierung über Monate stagniert
- keine klare Aussage zur Haftungsfrage erfolgt
- der entstandene Schaden einen größeren Umfang hat
- Sie unsicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen
Ein strukturiertes und konsequentes Vorgehen erhöht regelmäßig die Chancen auf eine vollständige Erstattung.
Wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann
Wir vertreten bereits mehrere Mandantinnen und Mandanten, die von dem Schadensereignis vom 11.01.2026 betroffen sind. Für Sie übernehmen wir
- die rechtliche Prüfung der Haftung
- die vollständige Bezifferung Ihrer Ansprüche
- die Korrespondenz mit dem Netzbetreiber und dessen Versicherung
- die Durchsetzung Ihrer Forderungen außergerichtlich oder gerichtlich
Unser Ziel ist es, Ihre berechtigten Ansprüche zügig und umfassend durchzusetzen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Kostenlose telefonische Erstberatung und einfache Online-Terminbuchung
Wenn auch Sie von der Überspannung betroffen sind und bislang keine zufriedenstellende Regulierung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung an.
In diesem Gespräch klären wir mit Ihnen die rechtliche Ausgangslage, besprechen Ihre Unterlagen und geben Ihnen eine erste fundierte Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.
Einen Termin können Sie unkompliziert online über unsere Webseite buchen. So erhalten Sie zeitnah Klarheit darüber, welche Schritte sinnvoll sind.
Warten Sie nicht ab, bis Fristen verstreichen oder Ansprüche verloren gehen. Lassen Sie Ihren Fall professionell prüfen und sichern Sie Ihre Rechte.
Wir stehen Ihnen gerne beratend und durchsetzungsstark zur Seite.
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Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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