04. September 2015

Umweltbank AG thematisiert Zulässigkeit von Bearbeitungsgebühren auf Hauptversammlung

Obgleich die Thematik der Erstattungsfähigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren bereits seit den Bundesgerichtshofentscheidungen aus dem Jahr 2014 hinreichend und eindeutig zugunsten der Bankkunden geklärt sein sollte, vertritt die Umweltbank AG bis zum heutigen Tage noch die Auffassung, dass sie den Forderungen der Bankkunden auf Erstattung der Gebühren nicht nachkommen muss.

Hierzu werden derzeit  – Stand Juni 2015 – 181 Klagen von Kunden gegen die Umweltbank AG vor dem zuständigen Amts- und Landgericht in Nürnberg geführt.

Dass die Thematik der Erstattung der Bearbeitungsgebühren auch bei der Umweltbank AG von erheblicher Brisanz ist, zeigt der uns vorliegende Hauptversammlungsbericht der Umweltbank AG vom 25.06.2015.

Diesem lässt sich Folgendes entnehmen:

„Mit Stand 23. Juni sieht sich die Umweltbank mit 181 Klagen zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren konfrontiert, ganz überwiegend in Zusammenhang mit dem Segment kleiner Photovoltaikanlagen. Erstinstanzliche Urteile wurden teilweise gewonnen und teilweise verloren. Er erwartet nunmehr, dass ein obergerichtliches Urteil die Position der Umweltbank voll bestätigt, das sich das BGH-Urteil auf Verbraucherkredite und  nicht auf Förderkredite bezog. Rückstellungen wurden deshalb nicht gebildet.“

Nach unserer Einschätzung rechtsfehlerhaft geht die Umweltbank AG hier davon aus, dass es sich bei den angeblichen Förderkrediten nicht um Verbraucherdarlehen im Sinne der BGH-Rechtsprechung handeln soll. Nachvollziehbar begründen konnte die Umweltbank diese Rechtsauffassung bislang in keinem von uns gegen sie geführten Verfahren. Wir bestreiten bereits, dass die Darlehen der Umwelbank überhaupt Förderkredite sind und gehen davon aus, dass es sich um völlig normale Verbraucherkredite handelt.

Kreditnehmer, die Darlehen bei der Umweltbank AG abgeschlossen haben, sollten Ihre Verträge daher unverzüglich hinsichtlich der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren fachkundig überprüfen lassen. In vielen Fällen lohnt sich ein Tätigwerden. Wir beraten Sie hierzu gern.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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