10. Juli 2025

Unautorisierte Kontoabbuchung: Wer muss was beweisen?

Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher unerwartete Abbuchungen von ihrem Konto bemerken. Dabei stellt sich die Frage, wer in solchen Fällen beweisen muss, dass die Abbuchung nicht genehmigt war. Die rechtlichen Grundlagen haben sich durch die Reform von § 675w des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verändert.

Beweislage vor der Reform

Vor der Reform reichte es für die Banken oft aus, lediglich den Nachweis zu erbringen, dass der Nutzer seine PIN und TAN eingegeben hat. Dieser Nachweis war jedoch nicht immer ausreichend, um im Streitfall zu beweisen, dass die Zahlung tatsächlich legitimiert war.

Ungeachtet dessen standen Verbraucher häufig vor dem Problem, dass Banken bei nicht genehmigten Abbuchungen einfach auf die Nutzung der PIN und TAN verwiesen und eine Erstattung verweigerten. Viele Bankkunden haben den Verlust dann irgendwann hingenommen und sich nicht auf eine weitere Auseinandersetzung oder gar einen Gerichtsstreit mit der Bank eingelassen.

Beweislage nach der Reform

Schon seit dem 13. Januar 2018 reicht der Nachweis der Nutzung von PIN und TAN nicht mehr aus, um zu beweisen, dass der Nutzer die Zahlung tatsächlich selbst vorgenommen hat.

Laut § 675w S. 4 BGB müssen die Banken nun auch zusätzliche Beweise vorlegen, um Betrug, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Solche zusätzlichen Beweise können u. a. Transaktionsprotokolle, Kommunikationsverläufe und Informationen zur Nutzung des Zahlungsinstruments beinhalten.

Umfassende Beweiswürdigung

Die Rechtsprechung hat inzwischen klargestellt, dass die Beweiswürdigung nun umfassender zu gestalten ist. Die umfassende Beweiswürdigung ist ein zentraler Bestandteil von Gerichtsverhandlungen. Sie dient dazu, die Wahrheit zu ermitteln und eine faire Entscheidung zu treffen. Das bedeutet, dass alle verfügbaren Beweismittel, wie Zeugenaussagen, Schriftstücke, Gutachten und andere Beweise, sorgfältig geprüft und gewürdigt werden.

Es müssen also alle relevanten Umstände des Einzelfalls in die Bewertung einfließen. So hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt in einem Urteil betont, dass der bloße Nachweis der Genehmigung durch PIN und TAN nicht ausreicht, um die Vermutung zu begründen, dass der Kontoinhaber die Zahlung selbst vorgenommen und autorisiert hat. Vielmehr muss eine Gesamtwürdigung der Umstände erfolgen, um die Legitimation eines Zahlungsvorgangs nachzuweisen.

Reform des § 675w BGB stärkt Verbraucherschutz

Die Reform von § 675w BGB hat die Beweislast und die Anforderungen an die Banken deutlich verschärft. Dies dient dem Schutz der Verbraucher, denn diese haben nun bei nicht genehmigten Abbuchungen bessere Chancen, ihr Geld erstattet zu bekommen.

Wenn auch von Ihrem Konto unautorisierte Abbuchungen vorgenommen wurden, ist es wichtig, sich zeitnah über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Denn auch wenn die Reform des § 675w BGB die Position der Verbraucher stärkt, verweigern viele Banken immer noch eine Erstattung. In solchen Fällen stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné zur Seite und kämpfen dafür, das unrechtmäßig abgebuchte Geld für Sie zurückzuholen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall bei einem kostenlosen Erstgespräch.

von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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