10. November 2025

Unerklärliche Kleinstbeträge vom Konto abgebucht – was bedeutet das und was kann ich tun?

In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher winzige Beträge – oft nur wenige Euro – auf ihren Konto- oder Kreditkartenabrechnungen vorfinden, für die es keinerlei nachvollziehbaren Anlass gibt. Die Abbuchungen wirken auf den ersten Blick harmlos und gehen deshalb häufig im Alltag unter. Genau darauf zielt eine neue Form des organisierten Betrugs ab: Es werden massenhaft gestohlene Zahlungsdaten genutzt, um über undurchsichtige Anbieter Kleinstbeträge einzuziehen. So sollen Betroffene möglichst lange nichts merken, während die Täter im Hintergrund hohe Summen erzielen.

Nach einer umfangreichen Ermittlung mehrerer Sicherheitsbehörden wurde bekannt, dass über Jahre hinweg Millionen von Datensätzen aus dem Zahlungsverkehr in Umlauf gelangten. Diese wurden genutzt, um bei einer Vielzahl von Internetdiensten Schein-Abonnements oder fingierte Mitgliedschaften zu erzeugen. Die angeblichen Leistungen werden entweder niemals bereitgestellt oder dienen nur als Deckmantel. Entscheidend für die Täter ist, dass möglichst viele Betroffene die Abbuchungen gar nicht erst hinterfragen.

Typischerweise tauchen dann auf Kontoauszügen Buchungen mit generischen oder kaum zuordenbaren Bezeichnungen auf, etwa mit Namen von vermeintlichen Online-Portalen oder Zahlungsdienstleistern, die man selbst noch nie bewusst genutzt hat. Häufig wiederholt sich das Muster monatlich, bis jemand aufmerksam wird oder der Schaden irgendwann umfangreicher ausfällt.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie nicht bewusst einen Vertrag mit einem bestimmten Anbieter abgeschlossen haben, müssen Sie solche Abbuchungen nicht hinnehmen. Es besteht in vielen Fällen ein Recht auf Rückerstattung.

Wie Sie jetzt vorgehen können

  1. Kontoauszüge gründlich prüfen
    Nehmen Sie sich, möglichst zeitnah, Ihre letzten Abrechnungen vor. Achten Sie besonders auf Beträge im Bereich von wenigen Euro oder unter zehn Euro. Bereits ein klein erscheinender Betrag kann ein Hinweis auf unbefugten Zugriff sein.

  2. Bank oder Kreditkartenanbieter informieren
    Setzen Sie sich sofort mit Ihrem Finanzinstitut in Verbindung. Viele Banken haben klare Verfahren zur Rückbuchung unberechtigter Lastschriften (sogenannte Chargebacks). Unbekannte Abbuchungen lassen sich oft rückgängig machen, wenn zeitig reagiert wird.

  3. Karte oder Konto vorsorglich sperren
    Wenn Sie mehrere fragwürdige Buchungen feststellen oder nicht sicher sind, woher die Abbuchung kommt, kann eine Sperrung sinnvoll sein. Dadurch verhindern Sie weitere finanzielle Schäden.

  4. Strafanzeige prüfen
    Da es sich um eine Form bandenmäßigen Betrugs handelt, ist es ratsam, die Vorfälle zur Anzeige zu bringen. Damit tragen Sie auch dazu bei, dass Täterstrukturen aufgeklärt werden können.

  5. Zivilrechtliche Ansprüche sichern
    Neben der Rückbuchung kann unter Umständen ein Anspruch auf weitergehenden Ersatz bestehen, beispielsweise, wenn Ihnen Extrakosten oder Verzögerungsschäden entstehen. Lassen Sie prüfen, welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.

Wie wir Sie als Kanzlei unterstützen

Unsere Kanzlei begleitet Geschädigte von unberechtigten Kontobelastungen umfassend. Dazu gehören insbesondere:

• Analyse der Abbuchungen und Einschätzung des Gesamtschadens
• Unterstützung bei der Rückbuchung über Ihr Kreditinstitut
• Kommunikation mit Banken und Zahlungsdienstleistern
• Prüfung möglicher weiterer Ansprüche auf Schadensersatz
• Beratung zur Erstattung einer Strafanzeige
• Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wenn erforderlich

Wir wissen, dass viele Betroffene sich zunächst verunsichert fühlen oder befürchten, auf dem Schaden sitzenzubleiben. In diesen Situationen helfen klare, rechtlich fundierte Schritte weiter.

Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie können bequem online einen Termin mit uns vereinbaren – ohne Wartezeit und ohne Risiko.

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Je früher Sie handeln, desto besser lassen sich weitere Abbuchungen verhindern und bereits entstandene Schäden begrenzen.

Wir unterstützen Sie gerne persönlich.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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