07. Juni 2017

Ungleiche Behandlung von Angestellten: Kölner Verkehrsbetriebe unter Druck

Die Kölner Verkehrsbetriebe, Gegner in einem von uns derzeit geführten Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln, geraten angesichts des Vorwurfs der Ungleichbehandlung von Mitarbeitern unter Druck.

In dem betreffenden Fall geht es um Schichtzulagen und Sonderurlaub. Beides steht den Fahrern der KVB-Bahnen laut Tarifvertrag nicht zu. Dennoch werden diese Zulagen und der Sonderurlaub anderen Angestellten gewährt, die nach unserer Rechtsauffassung auch dem Fahrdienst zugeordnet werden müssen oder zumindest mit diesem vergleichbar sind.

So hatten wir in dem Verfahren vorgetragen, dass die sogenannten „mobilen Servicekräfte“ absolut vergleichbar mit den Fahrern seien.

Das LAG sah diese Argumentation als nicht fernliegend an und gab der KVB zuletzt auf, hierzu eine explizite Stellungnahme abzugeben. Diese liegt uns nunmehr vor. Danach vertritt die KVB die Rechtsauffassung, dass die insgesamt bei ihr vorhandenen drei Gruppen der Servicemitarbeiter (Sicherheit der Bahn, Mobile Sicherheit und Stationäre Sicherheit) nicht unter den einschlägigen Tarifvertrag des Fahrdienstes fallen und es deshalb gerechtfertigt sei, dass die Servicemitarbeiter die Schichtzulage erhalten und nur die Mitarbeiter der Gruppe „Mobile Sicherheit“ den zusätzlichen Schichtzusatzurlaub.

Eine tragfähige Begründung für die Ungleichbehandlung ist nach unserer Rechtauffassung damit aber nicht gegeben. Somit bleibt es spannend, wie das LAG entscheiden wird.

Sollte das LAG eine Zugehörigkeit der mobilen Servicemitarbeiter zum Fahrdienst annehmen, verstößt die KVB gegen ihren eigenen Tarifvertrag und kann sich in der Folge nicht mehr auf den dort vorhandenen Ausschluss der KVB-Fahrer von der zu gewährenden Schichtzulage und dem Schichtzusatzurlaub berufen.

Die Entscheidung würde bei einem positiven Ausgang eine große Auswirkung auf eine hohe Zahl von Mitarbeitern der KVB haben. Diese können dann in bestimmten Fällen auch noch für die Vergangenheit nachträgliche Zahlungen verlangen.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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