Unrechtmäßig erhobene Kontogebühren: einzelne Banken erstatten nach BGH-Urteil freiwillig
Im April 2021 erfolgte der BGH-Beschluss, demzufolge die Einführung oder Erhöhung von Kontogebühren nur gültig ist, wenn die Bankkunden dieser aktiv zustimmen. Das Stillschweigen der Kunden sei hingegen nicht als Zustimmung zu werten, so der Bundesgerichtshof. Dementsprechend können die Kunden Gebühren zurückfordern, die von den Banken unrechtmäßig auf diese Weise seit 2018 erhoben wurden.
Mit Einschränkung: Diese Banken zahlen Gebühren von sich aus zurück
Überraschenderweise überweisen in Einzelfällen Banken die Erstattung von sich aus auf die Konten ihrer Kunden. So zum Beispiel die Deutsche Bank. Doch es gibt eine Einschränkung: Denn die Erstattung umfasst lediglich die Gebühren, die seit dem BGH-Urteil erhoben wurden. Wie das Frankfurter Geldhaus den Medien gegenüber bekanntgab, differenziere man zwischen der Zeit vor und nach dem Urteil. Wenn Kunden auch die vor dem BGH-Beschluss erhobenen Gebühren zurückforderten, würde das von der Bank von Fall zu Fall geprüft. Gebühren, die unwirksam im zweiten Quartal 2021 erhoben worden seien, würden hingegen automatisch erstattet, so die Bank.
Die Sparda-Bank Hannover geht mit dem Thema ganz offen und kundenfreundlich um. Auf der Internetseite des Instituts finden Kunden eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu, wie sie die Rückerstattung der Gebühren beantragen können.
Sehr kooperativ zeigt sich zudem die GLS Bank. Wie ein Sprecher bekanntgab, sei es lediglich bei 0,03 Prozent der Kunden zu Nachfragen oder einem Austausch in Bezug auf die Erstattung gekommen. Zudem habe die Bank ihre Gebühren in 45 Jahren erst einmal erhöht.
Auch bei der Commerzbank und der Postbank erfolgt laut Medienberichten die Rückerstattung für den Zeitraum nach dem BGH-Urteil automatisch. Doch die Gebühren, die vor April erhoben wurden, müssen die Kunden selbst einfordern.
Banken fordern nachträgliche Zustimmung von ihren Kunden
Die meisten Banken zahlen die Gebühren allerdings nicht freiwillig zurück, sodass die Bankkunden selbst aktiv werden müssen. In unserer Kanzlei gehen zahllose Anfragen von Verbrauchern dazu ein, wie sie die Gebühren zurückfordern können. Viele Kunden fühlen sich zudem von ihrer Bank unter Druck gesetzt und fürchten, ihr Konto nicht mehr nutzen zu können, wenn sie der Preiserhöhung nicht zustimmen. Denn einige Banken verlangen nun eine rückwirkende Zustimmung von ihren Kunden, um eine Erstattung zu umgehen. Sollte die Zustimmung nicht erfolgen bzw. die Kunden auf einer Erstattung bestehen, drohen die Geldinstitute mit Kündigung. So etwa bei der Volksbank Göppingen oder der Volksbank Ludwigsburg, wie aus Medienberichten hervorgeht.
In unserer Kanzlei stehen wir Bankkunden sowohl zur Seite, wenn sie von ihrer Bank unter Druck gesetzt werden, den Gebühren rückwirkend zuzustimmen, als auch dabei, zu Unrecht erhobene Gebühren (vor und nach dem BGH-Urteil) zurückzufordern. Lassen Sie sich einfach in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch von uns beraten.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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