20. März 2020

Unterdeckung festgestellt: Regulierungsprobleme mit Gefion Insurance A/S

Die dänische Versicherung Gefion Insurance wirbt mit niedrigen Beiträgen und ist gerade für Unternehmen eine gern genommene Haftpflichtversicherung. Geschädigte können jedoch Probleme bekommen, wenn diese unverschuldet einen Unfall mit einem bei der Gefion Insurance versicherten Fahrzeug erleiden.

Ein bei der dänischen Versicherung Gefion versicherter LKW beschädigte das parkende Auto eines Mandanten unserer Kanzlei schwer. Der Sachverständige stellte einen Schaden von über 16.000 € fest. Trotz sofortiger Meldung des Schadens erhielt unser Mandant bis knapp 4 Wochen nach dem Unfall keine Rückmeldung der Versicherung bzw. der von der Gefion Insurance beauftragten Firma Crawford & Company.

Nach anwaltlichen Schreiben erfolgte dann unmittelbar ein Schreiben der Crawford & Company an den Mandanten mit Nennung einer Schadennummer. Aber trotz erneuter sofortiger Geltendmachung des Schadens erfolgte auch zwei Monate nach dem Unfall keine weitere Reaktion. Auch telefonisch war bei Crawford & Company nur ein Callcenter erreichbar, welches keine Auskünfte zu Fällen geben konnte, sondern nur darauf verwies, dass man sich schriftlich melden solle, worauf dann jedoch auch nicht reagiert wurde.

Regulierungsprobleme durch Unterdeckung

Ein Grund für die ausbleibende Regulierung könnten finanzielle Probleme der Gefion Insurance sein. So berichtete die Seite Versicherungsjournal.de im November 2019, dass die dänische Aufsichtsbehörde eine Unterdeckung der Gefion Insurance festgestellt habe. Auch hier wird von dramatischen Regulierungsproblemen der Gefion in Deutschland berichtet. Der zuvor für die Gefion Insurance zuständige Schadenregulierer A-I-S Wild Assekuranzmakler GmbH hat nach dem Bericht bereits die Schadensregulierung für die Gefion Insurance eingestellt.

Ein Sprecher der deutschen Aufsichtsbehörde BaFin wurde hierzu wie folgt zitiert:

„Die Situation der Gefion Insurance A/S bzw. ihrer deutschen Kooperationspartner bei der Schadensregulierung ist uns bekannt.“ Die BaFin stehe in engem Kontakt mit der zuständigen dänischen Aufsichtsbehörde, um das Auftreten von Missständen zu klären und zu beheben. Die Danish Financial Supervisory Authority hat den Versicherer inspiziert, wegen Problemen bei der Führungsstruktur gerügt und Anordnungen getroffen, um die Solvenz des Versicherers wieder über die 100-%-Marke zu bringen.

Dennoch sollten betroffene Kunden ggf. eine schnelle gerichtliche Entscheidung suchen. Die Klage erfolgt, trotz Sitz der Versicherung in Dänemark, an dem Gericht, in dessen Zuständigkeit der Unfall stattfand. In unserer Kanzlei beraten wir Sie hierzu gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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