05. November 2021

Unzulässige Zinsklauseln in Prämiensparverträgen: Guido Lenné als Studiogast im WDR

3,4 Milliarden Euro sollen Sparkassen und Banken laut Schätzungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihren Kunden vorenthalten haben, indem sie vertraglich zugesicherte Zinsen nicht ausgezahlt haben. Doch gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs sind die von den Banken verwendeten Zinsanpassungsklauseln unzulässig. Dementsprechend müssen die Banken die Zinsen nun nachträglich auszahlen. In manchen Fällen sind das mehrere Tausend Euro pro Kunde.

BGH-Urteil: Zinsanpassungsklauseln unzulässig

Die BaFin hat in der Zwischenzeit eine Allgemeinverfügung erlassen, um die Geldinstitute zur Neuberechnung der Zinsen zu zwingen. In vielen Fällen handelt es sich dabei um alte, gut verzinste Sparverträge, die vorsahen, dass der Zinssatz von Jahr zu Jahr steigen sollte. Die Banken haben sich durch Anpassungen ihrer Zinsklauseln um die Auszahlung dieser Zinsen gedrückt. Doch dieses Vorgehen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil im Rahmen einer Musterfeststellungsklage nun für unzulässig erklärt – zumal sie nicht nur verbraucherunfreundlich, sondern für die Sparer oft auch einfach nicht verständlich sind.

Guido Lenné: Sparer haben gute Chancen, die Zinsen nachträglich ausgezahlt zu bekommen

Um die Erfolgsaussichten der Bankkunden einzuschätzen, das ihnen zustehende Geld nun doch noch ausgezahlt zu bekommen, wurde Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, als Studiogast in die WDR-Sendung Servicezeit eingeladen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei wegweisend für die unteren Instanzen wie die Amts- und Landgerichte, so Lenné. „Die orientieren sich an den Worten des Bundesgerichtshofs, deswegen ist das für jeden Sparer ein sehr wichtiges Urteil.“

Nicht nur Prämiensparverträge betroffen

Lennés Rat: Alle Sparer sollten noch einmal ihre alten (etwa in den 90er Jahren abgeschlossenen) Sparverträge dahingehend prüfen, ob die vertraglich zugesicherten Zinsen auch wirklich ausgezahlt wurden und ob sie die entsprechenden Klauseln überhaupt verstehen. Dies betreffe zudem nicht nur die Sparkassen, sondern auch andere Banken. Um die Verjährung müssten sich die Sparer nicht sorgen, da diese erst zu laufen beginne, wenn der Vertrag ende. Dementsprechend könnten auch Kunden, deren Verträge in den letzten drei Jahren beendet wurden, noch die ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen einfordern. Und noch ein Tipp vom Leverkusener Anwalt: In den Verträgen muss nicht zwingend der Begriff „Prämiensparen“ vorkommen. „Diese Klauseln gab es in verschiedenen Produkten“, erklärt Lenné. Welche Produkte das beispielsweise sein können, erfahren Sie im Videobeitrag, den Sie sich hier ansehen können.

In seiner Kanzlei vertritt Guido Lenné schon seit Längerem Sparer in verschiedenen Instanzen, um Ihnen zur Auszahlung der Ihnen zustehenden Zinsnachzahlungen zu verhelfen. Wenn auch Sie Ihre Forderungen gegenüber Ihrer Bank durchsetzen möchten oder sich vielleicht nicht sicher sind, ob ihr Sparvertrag ebenfalls betroffen ist, steht Ihnen Guido Lenné für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung, prüft Ihren Vertrag und berät Sie zu Ihrem individuellen Fall.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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