14. April 2015

Urteil des AG Nürnberg: Umweltbank muss Bearbeitungsgebühr erstatten

Brandaktuell hat das Amtsgericht Nürnberg in einem von uns geführten Verfahren am 09.04.2015 entschieden, dass die Umweltbank AG ihren Kunden Bearbeitungsgebühren zurück erstatten muss.

Nachdem der Bundesgerichtshof im Mai 2014 bereits in einem von uns erstrittenen Grundsatzurteil entschieden hatte, dass Bearbeitungsgebühren in Darlehensverträgen unzulässig sind und daher an die Kunden zurückerstattet werden müssen, haben sich nur noch wenige Banken dagegen gewehrt die Bearbeitungsgebühren zu erstatten.

Mit am stärksten wehrt sich bis heute die Umweltbank AG.

Diese vertritt in einer Vielzahl von uns geführter Verfahren die Ansicht, dass die Urteile des Bundesgerichtshofes nicht auf die Bearbeitungsgebühren der Umweltbank AG anwendbar seien. Hierzu behauptet die Bank, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen (deren Finanzierung die Darlehen der Umweltbank AG häufig dienen) grundsätzlich gewerblich tätig seien, die Rechtsprechung des BGH jedoch nur auf Verbraucherdarlehen Anwendung finden würde. Zudem verfolge die Bank einen Förderzweck, so dass die Darlehensverträge daher mit KfW-Darlehen gleichzusetzen seien.

Das Amtsgericht Nürnberg hat sich jedoch dieser Argumentation nicht angeschlossen und die Umweltbank AG vollumfänglich zur Rückerstattung der von uns geltend gemachten Bearbeitungsgebühren in Höhe von über 1.000 €, zzgl. Zinsen seit Vertragsschluss, verurteilt.

Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, da das Amtsgericht Nürnberg das Urteil bereits am Tag der letzten mündlichen Verhandlung getroffen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Wir werden abwarten müssen ob die Umweltbank AG Berufung einlegt. In einem früheren von uns geführten Verfahren hat sie das einmal gemacht, die Berufung aber wieder zurückgezogen. In einer Vielzahl von Fällen, bei denen die Bearbeitungsgebühr unter 1.000,00 € lag, hat die Umweltbank AG bereits gezahlt, ohne den Rechtsstreit zu führen. Es ist zu hoffen und der Bank anzuraten, nun ein grundsätzliches Einsehen zu entwickeln und nicht weiterhin langjährige Kunden in Gerichtsverfahren zu zwingen“, so Rechtsanwalt Dominik Fammler von der Anwaltskanzlei Lenné.

Zur weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Wenn Sie auch Verträge mit der Umweltbank AG haben und Sie Bearbeitungsgebühren gezahlt haben, beraten wir Sie gerne dazu.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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