Urteil zugunsten von Actimex-Anlegern
Vielen Anlegern wurde eine „Einmalanlage“ der Firma Actimex Investmenthouse Establishment verkauft. Die Einlagen sollten nach Ablauf eines vereinbarten Zeitrahmens zurückgezahlt werden. Diese Rückzahlung erfolgte jedoch oftmals nicht.
In einem entsprechenden Fall hat die Anwaltskanzlei Lenné die verantwortliche Anlageberaterin erfolgreich verklagt. Das Landgericht Siegen verurteilte die beklagte Finanzfachwirtin zur Zahlung der angelegten Gelder Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte an der Einmalanlage und zur Übernahme aller entstandenen Anwaltskosten.
Das Gericht ließ in seinem Urteil offen, ob die Beklagte Finanzfachwirtin als Anlagevermittlerin oder Anlageberaterin aufgetreten ist, da sie – auch wenn sie nicht als Anlageberaterin aufgetreten ist – in jedem Fall die Pflichten einer Anlagevermittlerin verletzte.
Keine Erlaubnis der BaFin
Die Beklagte besaß bereits nicht die nach dem KWG erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), um Finanzdienstleistungen erbringen zu dürfen. Die beklagte Finanzfachwirtin trat jedenfalls als Anlagevermittlerin auf, indem sie Einmalanlagen der Firma Actimex an Kunden und auch an die Klägerin vermittelte, obwohl sie keine entsprechende Genehmigung dazu hatte und offensichtlich auch nicht geprüft hatte, ob die Firma Actimex ihrerseits über eine entsprechende Genehmigung verfügte.
So teilte die Beklagte der Klägerin nicht mit, dass die Firma Actimex nicht berechtigt war, Einlagen bei Kunden in Deutschland einzuwerben. Für die Klägerin stritt zugleich die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens mit der Folge, dass davon auszugehen war, dass sie die Anlagen bei der Firma Actimex bei angemessener Aufklärung nicht getätigt hätte.
Sollten auch Sie Gelder bei Actimex angelegt haben und keine Rückzahlung Ihrer Einmalanlage erhalten haben, prüfen wir gerne für Sie, ob Möglichkeiten bestehen, gegen Ihren Anlageberater vorzugehen. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung in unserer Kanzlei.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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