06. September 2018

Verbraucher-Update: PayPal-Zahlungen für Online-Glücksspiel

Die Online-Zahlung über PayPal ist in Deutschland sehr beliebt. PayPal-Zahlung wird mittlerweile bei fast allen Onlineshops angeboten. Der Zahlungsvorgang funktioniert derart, dass PayPal in der Regel in Vorkasse tritt und den Kaufpreis in E-Geld an den Händler überweist. Im nächsten Schritt wird der dem Kaufpreis entsprechende Zahlbetrag von dem Girokonto des Verbrauchers im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens abgebucht.

Entgegen dem gesetzlichen Verbot bietet PayPal leider die Onlinezahlung auch für das illegale Online-Glücksspiel an. Wenn der Spieler in Unkenntnis der Illegalität über PayPal bezahlt hat, steht ihm die Möglichkeit zu, die PayPal-Lastschriften rückgängig zu machen. Innerhalb von 8 Wochen ab Belastungsbuchung ist die Erstattung des Zahlbetrages gemäß § 675x Abs. 4 BGB grundlos möglich.

Diese Erstattung führt dazu, dass PayPal gegen den Verbraucher eine offene Forderung hat. Nach dem bisherigen Kenntnisstand wollte PayPal diese Forderungen jedenfalls gerichtlich nicht durchsetzen, da diese im Zusammenhang mit illegalem Onlineglücksspiel stehen.

Ohne professionelle Forderungsabwehr kann PayPal die Forderungen einklagen

Aktuell stellen wir allerdings vermehrt fest: PayPal lässt über Inkassounternehmen wie KSP Rechtsanwälte und Infoscore Management GmbH nunmehr gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Insbesondere handelt es sich um Mandanten, die sich nicht rechtzeitig um eine professionelle Forderungsabwehr durch Rechtsanwälte gekümmert haben, sondern die Aufforderungen der Inkassounternehmen ignoriert haben.

Wer jetzt nicht entsprechend reagiert, riskiert unter Umständen die Forderungsabwehr unmöglich zu machen. Das zurückgeholte Geld muss dann an PayPal erstattet werden, obwohl PayPal dieses Geld nicht zusteht.

Bis heute konnten wir jede Forderung von PayPal im Zusammenhang mit illegalem Onlineglücksspiel erfolgreich abwehren, unabhängig von der Höhe der Forderung, seien es 40.000,- € oder 500,- €.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, die sittenwidrige Forderung von PayPal sofort nach Rückbuchung erfolgreich abzuwehren, um unnötige Inkasso- und Gerichtskosten zu vermeiden. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir die Einzelheiten Ihres Falls und beraten Sie zur besten Vorgehensweise.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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