02. Februar 2015

Verbraucherfreundliche Rechtsprechung in Widerrufsfällen

Die Rechtsprechung in Widerrufsfällen entwickelt sich weiterhin positiv für die betroffenen Verbraucher.

In mehreren von uns geführten Fällen tendieren die Gerichte offenbar dazu, die beklagten Banken zur Rückabwicklung der widerrufenen Darlehen zu verurteilen.

Zuletzt äußerte das Landgericht Berlin in einer mündlichen Verhandlung vom 22.01.2015, dass es den Widerruf des dort klagenden Verbrauchers gegen die Deutsche Kreditbank AG nach dem derzeitigen Sachstand für wirksam erachte. Eine Entscheidung der Kammer wird jedoch nicht vor Ende März erwartet.

Sollte das Gericht hier für den Verbraucher entscheiden, so wäre dies nicht die erste Entscheidung, mit welcher die Deutsche Kreditbank AG zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages verurteilt wird.

Das Landgericht Berlin hat bereits mit Urteil vom 07.11.2011 - 38 O 358/10 - gegen die DKB AG entschieden. Ebenso hat das Kammergericht Berlin mit Urteil vom 22.12.2014 (Aktenzeichen 24 U 169/13) eine Widerrufsbelehrung der DKB AG für unwirksam erachtet (wir verweisen auf unseren Artikel vom 06.01.2015).

Die Rechtsauffassung der vorstehend genannten Gerichte wird durch die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts geteilt (OLG Brandenburg Urt. v. 19.03.2014, Aktenzeichen: 4 U 64/12). Auch das OLG Brandenburg sah bereits eine Widerrufsbelehrung der DKB AG als unwirksam an.

Angesichts der eindeutigen Entscheidungen der Eingangs- und Berufungsgerichte, sollten Verbraucher nicht zögern und ihre Verträge überprüfen lassen. Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie gerne zum Thema der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Hier finden Sie unseren Leitartikel zu diesem Thema.

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Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden…

 

Ihre Anwaltskanzlei Lenné

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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