Verfahren gegen die Sparkasse Gelsenkirchen: Landgericht Essen ordnet Sachverständigengutachten an
In den Schadenersatzverfahren gegen die Sparkasse Gelsenkirchen hat das Landgericht Essen eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Die zuständige Zivilkammer hat beschlossen, ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses soll klären, ob die Sicherheitsvorkehrungen der Sparkasse zum Zeitpunkt des Schließfacheinbruchs den Anforderungen des branchenüblichen Sicherheitsstandards entsprachen und ob der Bank Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.
Entscheidende Haftungsfrage soll objektiv geklärt werden
Im Mittelpunkt der Verfahren steht die Frage, ob die Sparkasse ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um ihre Schließfachkunden vor einem Einbruch dieser Größenordnung zu schützen.
Der gerichtliche Sachverständige soll insbesondere untersuchen,
- ob die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprachen,
- welche Sicherungssysteme nach den damaligen Standards üblich gewesen wären,
- ob zusätzliche Videoüberwachung, Alarmtechnik oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich gewesen wären.
Das Gutachten wird damit eine wesentliche Grundlage für die weitere rechtliche Beurteilung der Verfahren bilden.
Unsere Kanzlei führt die meisten Verfahren gegen die Sparkasse
Die Anwaltskanzlei Lenné hat bislang die meisten Klagen gegen die Sparkasse eingereicht und begleitet zahlreiche Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche.
Die Vermögensschäden reichen von Bargeld über Schmuck bis hin zu Edelmetallen und anderen Wertgegenständen. In den meisten Fällen übersteigen die Schäden die von der Sparkasse angebotene Entschädigung um ein Vielfaches.
Gutachten mit Bedeutung für zahlreiche weitere Verfahren
Die Entscheidung des Landgerichts hat weit über die bislang verhandelten Verfahren hinaus Bedeutung. Die Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen werden voraussichtlich auch in den zahlreichen Parallelverfahren eine maßgebliche Rolle spielen und können dazu beitragen, die zentralen Haftungsfragen einheitlich zu beantworten.
Für unsere Mandanten ist dies ein wichtiger Zwischenschritt. Erstmals werden die Sicherheitsmaßnahmen der Sparkasse durch einen unabhängigen Sachverständigen umfassend überprüft.
Weitere Klagen werden vorbereitet
Die ersten Verfahren bilden lediglich den Auftakt der gerichtlichen Aufarbeitung des Schließfacheinbruchs. Unsere Kanzlei bereitet weitere Klagen vor und vertritt inzwischen eine große Zahl von Betroffenen.
Wir werden die Verfahren weiterhin konsequent begleiten und über wichtige Entwicklungen an dieser Stelle informieren. Sobald das gerichtliche Gutachten vorliegt oder weitere richtungsweisende Entscheidungen ergehen, werden wir darüber berichten.

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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