18. Mai 2025

Verfassungswidrige Besoldung in NRW? Was Beamte jetzt wissen und tun sollten

Die jüngste gesetzliche Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in Nordrhein-Westfalen sorgt für Diskussionen – nicht nur unter Beamten, sondern auch in der verfassungsrechtlichen Fachwelt.

Ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio bezeichnet die aktuelle Regelung der Beamtenbesoldung in NRW als verfassungswidrig.

Was bedeutet das für betroffene Beamtinnen und Beamte – und wie können Sie sich schützen?

 

Hintergrund: Besoldungsanpassung in NRW 2024/2025

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. November 2024 und erneut zum 1. Februar 2025 die Bezüge seiner Beamten angepasst.

Kritisch gesehen wird jedoch die Berechnungsgrundlage dieser Erhöhungen – insbesondere die Einbeziehung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Prüfung, ob die Alimentation noch verfassungsgemäß ist.

Einschätzung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters

In seinem Gutachten kommt Prof. Dr. Dr. Di Fabio zu einem klaren Schluss:

„Das Gesetz zur Besoldungsanpassung in NRW missachtet das Alimentationsprinzip und ist mit Artikel 33 Abs. 5 GG unvereinbar.“

Hierbei kritisiert er vor allem die Verletzung des Abstandsgebots und die „Teilprivatisierung“ der Alimentation.

Denn, der verfassungsrechtlich gebotene Abstand zur Grundsicherung wird insbesondere bei kinderreichen Beamten in niedrigen Besoldungsgruppen unterschritten und die Berücksichtigung des (fiktiven) Partnereinkommens widerspricht dem Fürsorgeprinzip des Dienstherrn.

Was bedeutet das für betroffene Beamte?

Die wichtigste Botschaft: Es droht ein dauerhafter Verfassungsverstoß – mit konkreten finanziellen Folgen für Beamte. Doch: Ein späteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts allein führt nicht automatisch zu Nachzahlungen.

Nur wer rechtzeitig handelt, kann profitieren!

Um sich mögliche Nachzahlungen zu sichern, ist es erforderlich tätig zu werden.

Nur wer der Besoldung aktiv widerspricht bzw. Klage einreicht, kann sich die möglichen Nachzahlungsansprüche sichern.

Fazit

Die aktuelle Besoldung in NRW steht rechtlich auf wackeligen Füßen. Beamte, insbesondere in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und mit Kindern, sollten diese Entwicklung nicht ignorieren. Denn: Nur wer jetzt handelt, kann später auf rückwirkende Zahlungen hoffen.

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von Julia Bernstein
Julia Bernstein

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.

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