11. März 2020

Vergleich bei der Musterfeststellungsklage: Vor- und Nachteile für Betroffene

VW bietet etwa 260.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine Einmalzahlung zwischen 1.350 und 6.257 Euro an. Die genaue Höhe hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab und wird von VW ab dem 20.03.2020 bekanntgegeben.

Bis zum 20.04.2020 müssen sich diejenigen, die ein solches Angebot erhalten, entscheiden, ob sie es annehmen möchten. Wer sich gegen die Vergleichssumme entscheidet, hat anschließend noch ein halbes Jahr Zeit, um eigenständig gerichtlich gegen VW vorzugehen.

Vorteile des Vergleichsangebots

Wenn Sie zu den Teilnehmern der Musterfeststellungsklage gehören, die eine Einmalzahlung von VW angeboten bekommen, und sich dafür entscheiden, diese anzunehmen, hat das für Sie den Vorteil, dass Sie viel schneller als ursprünglich gedacht zu einem Ergebnis kommen und die Sache abschließen können.

Sie ersparen sich dadurch ein eigenständiges Gerichtsverfahren gegen VW, welches sich über weitere Monate hinziehen wird und bei dem im Vorfeld nicht mit Sicherheit gesagt werden kann, wie es genau enden wird. Zudem kann das Angebot insbesondere für Eigentümer von Fahrzeugen, die eine hohe Laufleistung aufweisen, wirtschaftlich durchaus günstig sein.

Nachteile des Vergleichsangebots

Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Höhe der Einmalzahlung nicht gerade großzügig bemessen ist. Sie bewegt sich eher im unteren Rahmen dessen, was VW bislang an betrogene Käufer gezahlt hat, die individuell gegen VW vorgegangen sind. Zudem hatten viele Teilnehmer der Musterfeststellungsklage auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gehofft, um ihr Fahrzeug zurückgeben zu können und so beispielsweise Dieselfahrverboten zu entgehen.

Wenn es Ihnen darauf ankam, Ihr Dieselfahrzeug zurückzugeben, ist das Vergleichsangebot von VW für Sie kein gutes Angebot. Auch wenn Sie bislang nicht viel mit dem Fahrzeug gefahren sind und dementsprechend bei einer Rückgabe des Fahrzeugs einen erheblichen Teil des Kaufpreises von VW zurückerhalten würden, ist die relativ geringe Einmalzahlung für Sie eher nachteilig.

Beratung von Fall zu Fall

Die Entscheidung für oder gegen eine Annahme des Vergleiches ist nicht ganz einfach und wird auch dadurch zusätzlich erschwert, dass der Bundesgerichtshof Anfang Mai voraussichtlich eine Entscheidung im Abgasskandal treffen wird. Dabei ist es möglich, dass die bisherige Rechtsprechung der überwiegenden Zahl der Landgerichte bestätigt wird. Diese haben bislang in der Regel entschieden, dass betrogene Käufer einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages haben, wobei jeweils eine Nutzungspauschale für jeden gefahrenen Kilometer abgezogen wird. Denkbar ist jedoch beispielsweise auch, dass der BGH entscheidet, dass der komplette Kaufpreis von VW erstattet werden muss.

Da bei der Entscheidung für oder gegen die Annahme des Vergleiches somit verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich fachkundig und individuell dazu beraten zu lassen. Gerne berechnen wir für Sie, wie hoch Ihre Ansprüche gegen VW sind, wenn Sie individuell auf eine Rückabwicklung des Vertrages klagen, und erörtern die Vor- und Nachteile des Vergleiches in Ihrem Fall. Vereinbaren Sie dafür gerne einen Beratungstermin bei uns.

Die Kosten für die Beratung übernimmt VW, sofern Sie sich dafür entscheiden das Vergleichsangebot anzunehmen. Wenn Sie sich für ein eigenständiges Vorgehen gegen VW entscheiden, werden die Kosten für die Beratung mit den Verfahrenskosten verrechnet. Durch die anwaltliche Beratung entstehen Ihnen somit keine Kosten!

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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