17. März 2020

Vergleich bei Musterfeststellungsklage: Verbraucherzentrale empfiehlt anwaltliche Beratung

Ab Mitte März erhalten etwa 260.000 Personen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, ein Vergleichsangebot von Volkswagen. Bis spätestens zum 20.04.2020 müssen sich diese Personen dann entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot annehmen.

Wer sich dagegen entscheidet, hat sechs Monate Zeit, um noch eigenständig gegen Volkswagen zu klagen und auf diesem Wege seine Ansprüche geltend zu machen. Die Frage, welches der bessere Weg ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und muss in jedem Fall individuell geprüft werden.

Berücksichtigt werden müssen dabei insbesondere die Höhe des Vergleichsangebots von Volkswagen sowie die Laufleistung und der Kaufpreis des jeweiligen Fahrzeuges. Für all diejenigen, die keine Rechtsschutzversicherung haben, ist zudem auch noch von Bedeutung, mit welchen Kosten ein eigenständiges Durchsetzen der Ansprüche gegebenenfalls verbunden wäre.

Wenn Sie ein Vergleichsangebot von Volkswagen erhalten, ist es in jedem Falle sinnvoll, sich zunächst anwaltlich dazu beraten zu lassen. Im Rahmen einer solchen Beratung können wir für Sie berechnen, wie hoch Ihre Ansprüche gegebenenfalls sind, wenn Sie sich dafür entscheiden, selbstständig gegen Volkswagen vorzugehen, und welche Kosten dabei zu erwarten sind. Zudem erhalten Sie eine profunde Einschätzung dazu, wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind. Nach einer umfassenden Beratung können Sie anschließend in Kenntnis aller relevanten Fakten eine gute und für Sie richtige Entscheidung treffen.

Verbraucherzentrale rät zur individuellen, anwaltlichen Beratung

Auch die Verbraucherzentrale rät daher dazu, sich vor einer Entscheidung anwaltlich beraten zu lassen. Diese Beratung ist für Sie kostenlos. Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Vergleich anzunehmen, übernimmt Volkswagen die Gebühren. Sofern Sie sich für ein eigenständiges Vorgehen entscheiden, werden die Kosten für die Beratung auf die später entstehenden Verfahrenskosten angerechnet.

Nutzen Sie also die Möglichkeit einer für Sie kostenlosen Beratung, um hinterher mit ausreichendem Wissen eine gute Entscheidung zu treffen. Unsere Kanzlei hat schon zahlreiche Verfahren gegen die Volkswagen AG geführt und erfolgreich abgeschlossen. Wenn auch Sie von unserer umfassenden Erfahrung profitieren möchten, können Sie gerne einen Termin für ein Beratungsgespräch bei uns vereinbaren.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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