07. April 2020

Vergleichsangebote von VW sehr unterschiedlich: anwaltliche Beratung dringend anzuraten

Etwa 260.000 Personen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, haben in den letzten Wochen ein Vergleichsangebot von VW erhalten. Die Höhe der angebotenen Einmalzahlung, insbesondere auch in Relation zum gezahlten Kaufpreis, ist dabei sehr unterschiedlich. So wird manchen Personen knapp ein Fünftel des von ihnen bezahlten Kaufpreises angeboten, andere sollen hingegen weniger als 8 % erhalten.

Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass sich die Höhe des jeweils angebotenen Betrages lediglich nach dem Fahrzeugmodell und dem Baujahr richtet. Die Laufleistung des Fahrzeuges sowie der bezahlte Kaufpreis spielen hingegen keine Rolle. Ebenso wenig wird berücksichtigt, ob das Fahrzeug als Neu- und Gebrauchtwagen gekauft wurde.

Vergleich schließen oder selber klagen?

In vielen Fällen muss die Einmalzahlung als deutlich zu niedrig angesehen werden und ein eigenständiges Vorgehen gegen VW dürfte die wirtschaftlich bessere Alternative darstellen.

Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen, insbesondere aufgrund einer sehr hohen Laufleistung des Fahrzeuges, die Annahme des Vergleiches wirtschaftlich durchaus attraktiv sein dürfte. Wobei auch dabei zu berücksichtigen ist, dass im Mai eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Thematik ansteht und dieser möglicherweise entscheidet, dass die Höhe des Anspruchs gegen VW unabhängig vom Kilometerstand des Fahrzeuges ist.

Die Frage, ob ein Vergleichsschluss oder aber ein eigenständiges Vorgehen gegen VW die bessere Variante ist, ist daher nicht immer ganz einfach zu beantworten.

Lassen Sie sich zunächst individuell von uns beraten, bevor Sie sich für oder gegen einen Vergleichsabschluss entscheiden.  Vereinbaren Sie dazu einfach telefonisch oder online einen Termin für ein Beratungsgespräch. Da VW die Kosten für die Beratung übernimmt oder diese auf die Kosten des eigenständigen Vorgehens gegen VW angerechnet werden, bleibt unsere Beratung für Sie kostenlos.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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