04. Oktober 2021

Verurteilung eines Online-Casinos zur Rückzahlung von rd. 248.000 € rechtskräftig?

In einem von uns geführten Verfahren vor dem Landgericht Leipzig war am 07.11.2020 ein Casinoanbieter zur Rückzahlung von rund 248.000 € verurteilt worden. Das Gericht entschied durch ein sogenanntes Versäumnisurteil.

Was ist ein Versäumnisurteil?

In einem Zivilverfahren muss der Beklagte innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzeigen, dass er sich gegen die ihm durch das Gericht zugestellte Klage verteidigen will. Erfolgt keine Verteidigungsanzeige, so verurteilt das Gericht den Beklagten auf den Antrag des Klägers im Wege eines Versäumnisurteils.

Es handelt sich dabei um ein „echtes Urteil“ gegen das binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden kann. Erfolgt auch kein Einspruch, wird das Versäumnisurteil rechtskräftig.

Einwendungen gegen das Urteil können dann nicht mehr geltend gemacht werden und das Urteil ist vollstreckbar.

Was passierte in dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig?

In dem Verfahren vor dem Landgericht Leipzig erhoben wir Klage und forderten von dem Casino die Rückzahlung von rund 248.000 €, die der Kläger bei illegalen Online-Casinospielen verloren hatte.

Das Landgericht Leipzig stellte unsere Klage (nebst einer Übersetzung der Klageschrift in die Amtssprache des Staates in der das Casino seinen Sitz hat) zu und ordnete das schriftliche Vorverfahren an. Das Landgericht setzte dem Casino eine Frist von einem Monat, durch einen deutschen Rechtsanwalt anzuzeigen, dass es sich gegen die Klage verteidigen will und gab dem Casino auf, binnen eines weiteren Monats auf die Klage zu erwidern.

Die durch das Gerichte gesetzte Frist ließ das Casino verstreichen.

Auf unseren Antrag hin urteilte das Gericht:

„[…] hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig durch Richter am Landgericht […] als Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Absatz 3 ZPO am 21.05.2021 für Recht erkannt:

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 247.560,- EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 07.11.2020 zu zahlen.

[…]

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen dieses Urteil ist der Einspruch zulässig.

Der Einspruch ist binnen einer Notfrist von 1 Monat bei dem

Landgericht Leipzig

Harkortstraße 9

04107 Leipzig

einzulegen.

 

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils.“

 

Das Gericht stellte dem Casino die Entscheidung (ebenfalls nebst Übersetzung) zu. Ein Einspruch erfolgte nicht. Das Urteil ist damit (eigentlich) rechtskräftig.

Erst nach Ablauf der Frist bestellte sich nun ein deutscher Rechtsanwalt und beantragte Akteneinsicht. Das Casino lässt nun vortragen, dass ihm weder das Verfahren noch das ergangene Urteil bekannt sei.

Diesem Vortrag dürfte das Gericht wenig Glauben schenken, denn in der Gerichtsakte heißt es:

„I. Vermerk

Die Zustellung der nachfolgend genannten Dokumente inkl. Übersetzungen an die Beklagtenpartei in […] ist am 19.07.2021 erfolgt. Der Rückschein als Nachweis der Zustellung liegt vor.

- beglaubigte Abschrift des Versäumnisurteil des Landgerichts Leipzig vom 21.05.2021

- beglaubigte Abschrift des Beschlusses des Landgerichts Leipzig vom 02.06.2021

- englische Übersetzung des Versäumnisurteils des Landgerichts Leipzig vom 21.05.2021

- englische Übersetzung des Beschlusses des Landgerichts Leipzig vom 02.06.2021“

(Verfügung des LG Leipzig vom 06.08.2021, Hervorhebung durch uns)

 

Eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand halten wir daher für unwahrscheinlich. Wir werden weiter berichten.

Das Casino könnte es nun teuer zu stehen kommen, dass es die  Anordnungen eines deutschen Gerichts einfach ignoriert hat. Deutsche Urteile sind als europäische Vollstreckungstitel im EU-Ausland vollstreckbar. So wie wir es in unserem Artikel vom 19. September 2021 bereits ausgeführt haben, können sich die im Ausland ansässigen Anbieter nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entziehen.

Wir beraten Sie gerne zu möglichen Erstattungsansprüchen gegen illegale Casinobetriebe.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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