26. Juli 2019

Verzocktes Geld zurückholen: Guido Lenné in der Bild

Da Online-Glücksspiel in Deutschland per Glücksspielstaatsvertrag verboten ist, ebenso wie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel, haben Spieler die Möglichkeit, ihre verlorenen Spieleinsätze zurückzuholen. Wie das geht, variiert je nach Zahlungsweise. Meistens geht es auch nicht ohne Anwalt. Aber es ist möglich. Die Bild-Zeitung berichtet über einen Fall, bei dem ein Spieler 13.500 € zurückbekam.

Es begann, wie so oft, mit kleinen Spieleinsätzen zwischen 10 und 20 €. Doch mit der Zeit wurden die Einsätze größer. Bis der junge Bürokaufmann irgendwann bis zu 2.000 € am Tag verzockte. Bezahlt hatte er seine Einsätze über den Bezahldienst PayPal. Doch dann erfuhr er von der Möglichkeit, seine verlorenen Spieleinsätze zurückzufordern. Mit 13.500 € hat er nun einen Großteil seiner Einsätze zurückbekommen.

Unterschiede zwischen den Zahlungsmethoden

Wie einfach man das Geld zurückbekommt, das variiert. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dazu: „Entscheidend für die Chancen ist der Zahlungsweg.“ Bei einer Bank können SEPA-Lastschriften beispielsweise innerhalb von 8 Wochen zurückgefordert werden, mitunter sogar noch nach 13 Monaten. Bei Bezahldiensten ist es schon etwas schwieriger aber immer noch möglich. Gleiches gilt für Zahlungen per Kreditkarte, Sofortüberweisung, Skrill und andere.

Ohne Anwalt geht es meistens nicht

In den meisten Fällen sind die Banken oder Zahlungsdienstleister nicht bereit, auf eine freundliche Bitte hin aktiv zu werden. Es erfordert in der Regel eine Menge Fingerspitzengefühl und juristisches Fachwissen, um das Geld tatsächlich zurückzubekommen. Das heißt für den Spieler, dass es ohne anwaltliche Unterstützung nicht geht. Rechtsschutzversicherungen greifen in diesen Fällen übrigens nicht. Doch je nach verzockter Summe lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts auf jeden Fall. Wichtig ist: Je schneller Sie reagieren, desto größer die Chancen, Ihre Einsätze zurückzubekommen!

Unsere Kanzlei ist überaus erfolgreich darin, unseren Mandanten einen Großteil ihrer verlorenen Spieleinsätze zurückzuholen. Gerne können wir Ihren Fall in einer kostenlosen Erstberatung besprechen. Vorab können Sie sich auch schon auf unserer eigens zu diesem Zweck eingerichteten Webseite zum Thema illegales Online-Glücksspiel informieren. Übrigens: Da Glücksspiel im Internet verboten ist, können Spieler die Zahlung an das Online-Casino  sogar verweigern.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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