26. Februar 2020

Virusgefahr: Dürfen Arbeitnehmer Geschäftsreisen nach China verweigern?

Berichten der nationalen Gesundheitskommission in Peking zufolge sind in der Volksrepublik China schon 2.592 Todesfälle zu beklagen. Die überwiegende Zahl der neuen Todesfälle und Infektionen mit dem sogenannten Coronavirus werden nach wie vor aus der Provinz Hubei gemeldet. Das Auswärtige Amt hat inzwischen eine Teilreisewarnung ausgesprochen: Vor Reisen in die Provinz Hubei wird gewarnt. Zudem wird von nicht notwendigen Reisen in das übrige Staatsgebiet der Volksrepublik China, ausgenommen der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao, abgeraten.

Mittlerweile wurden auch in anderen asiatischen Ländern und in den USA vereinzelt Fälle gemeldet. In Europa ist vor allem Italien betroffen. Dort starben bereits sechs Menschen, mehr als 220 sind infiziert. Auch in Deutschland wurden erste Fälle gemeldet. Die Behörden und die Weltgesundheitsorganisation sind besorgt.

Können Arbeitnehmer Dienstreisen nach China verweigern?

Ist ein Arbeitnehmer vertraglich zu Dienstreisen verpflichtet, kann er nach aktuellem Stand eine Dienstreise nach China nicht pauschal wegen des Virus verweigern. Das dürfte auf die meisten Beschäftigten, die regelmäßig Dienstreisen antreten, zutreffen.

Eine Situation, in der eine Dienstreise verweigert werden könnte, tritt dann ein, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das betreffende Land herausgibt. Zwar gibt es aktuell eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes, diese gilt aber bis auf Weiteres nur für die Provinz Hubei aufgrund des dortigen Coronaviren-Ausbruchs.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist zudem nicht als allgemeingültige Rechtfertigung anzusehen, eine Dienstreise kategorisch abzulehnen. Hier muss im Einzelfall abgewogen werden, wie hoch das potenzielle Risiko und wie zwingend die Dienstreise selbst ist. Es gilt also unter anderem zu klären, ob der Mitarbeiter gesund ist oder möglicherweise an einer (chronischen) Krankheit leidet, also vorbelastet ist, wo die Reise hingeht und was vor Ort zu tun ist.

Streng genommen kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter zur Dienstreise nach China verpflichten. Dennoch hat jeder Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht und sollte sich genau überlegen, ob er seine Mitarbeiter wirklich in das Verbreitungsgebiet einer gefährlichen Krankheit schicken muss. Arbeitgeber sind daher gut beraten, die Meldungen des Auswärtigen Amtes zu verfolgen und die Mitarbeiter stets zu den aktuellen Entwicklungen zu informieren, ebenso zu Präventionsmöglichkeiten.

Wenn ein Mitarbeiter eine Dienstreise nach China dennoch verweigert, hat der Arbeitgeber Sanktionsmöglichkeiten. Das kann eine Abmahnung sein oder, im Wiederholungsfall, sogar eine Kündigung. Der Arbeitnehmer darf die Reise nur ablehnen, wenn sie ihm unzumutbar ist. Eine Unzumutbarkeit wäre in diesem Fall möglicherweise erst gegeben, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ganz China ausgibt.

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter informieren, beruhigen und den offenen Dialog mit ihnen suchen, um Ängste abzubauen und die Situation zu evaluieren. Schnell mit Abmahnungen zur Stelle zu sein, ist in solchen Situationen eher kontraproduktiv.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie zu einer Dienstreise verpflichten will, Sie aber z. B. aufgrund einer Vorbelastung das Risiko für zu hoch halten, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne beratend zur Seite.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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