Vivid will Kunden offenbar „enteignen“ – so einfach geht das aber nicht
Vivid Money bietet eine Banking-App, mit der Kunden u.a. ein Konto bei der SolarisBank nutzen können.
Beworben wird die App mit dem Slogan „Gehöre auch du zu den über 500.000 Menschen, die mit Vivid langfristig mehr aus ihrem Geld machen.“
Die Kooperationspartner klingen dabei renommiert. So heißt es auf der Vivid-Homepage:
Die Solaris SE ist eine europäische Bank mit allen bankenüblichen Regulierungen, autorisiert von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).
Die CM Equity AG ist ein vollständig regulierter deutscher Investmentbroker, der von der Bundesfinanzaufsichtsbehörde (BaFin) beaufsichtigt wird.
Das klingt alles sehr sicher und schuf Vertrauen, doch die Kooperation mit der CM Equity AG soll nun enden. Und das birgt Ärger für viele Kunden.
Einen der beliebten Services, den sogenannten „Fractional-Investment-Services“ beschreibt Vivid auf ihrer Homepage für Aktien wie folgt:
Nicht jeder hat die finanziellen Mittel, um teure Aktien von den größten Unternehmen der Welt zu kaufen. Nehmen wir an, du möchtest in ein Unternehmen investieren, aber die Kosten für eine Aktie sind mehr, als du bereit bist, auszugeben. Anstatt die ganze Aktie zu kaufen, kannst du auch einen Bruchteil davon kaufen. Du besitzt dann eine so genannte Fractional Share.
Vivid bot diesen Service aber nicht nur für Aktien, sondern auch für Kryptowährungen und Edelmetalle an. Klingt interessant und tatsächlich fand der Service viele Nutzer, weil damit sehr kleine Investments ermöglicht wurden.
Gleich darunter folgt aktuell ein Warnhinweis:
Hinweis: Wenn du Bruchteile von Aktien oder ETFs kaufst, gehst du eine bilaterale Over-the-Counter-Vereinbarung (OTC) ein und erwirbst nicht den zugrunde liegenden Vermögenswert.
Dieser kleine Warnhinweis wird jetzt zu einem Problem, denn Vivid Money will diesen Service einstellen und die wahren Werte liegen wohl bei den Kooperationspartnern. Konsequenz für die Kunden: Sie werden aufgefordert ihre Anteile zurückzuverkaufen. Und das führt im aktuellen Marktumfeld vielfach zu Verlusten.
Das Problem schildern User im Netz wie folgt:
Habe bei Vivid ein Crypto-Pocket in dem ich die Möglichkeit genutzt habe, mit Kleinbeträgen auf viele Coins zu setzen. Jetzt soll der Service zum 31.03 einfach eingestellt werden und alle Positionen liquidiert werden. Problem: damit werde ich gezwungen den kompletten Verlust zu realisieren, der aufgrund allgemeiner Marktlage sehr hoch ist.
Wir meinen, dass dem Enteignungsvorhaben gleich mehrere Vorschriften entgegenstehen, z.B. § 826 BGB:
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
„Es kann ja nicht richtig sein, die Kunden ausgerechnet in einem Zeitpunkt loswerden zu wollen, als die Kurse schlecht stehen. Den Zeitraum hat Vivid aber einseitig festgelegt. Das ist ungerecht“, so Rechtsanwalt Lenné, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und bereits einige Kunden berät.
Außerdem halten wir die vertraglichen Klauseln, mit denen Vivid seine Rechte gegen die Kunden durchsetzen will, für fragwürdig und angreifbar. Es handelt sich dabei letztlich auch um allgemeine Geschäftsbedingungen, die zu überprüfen sind.
Vivid weiß offenbar, um die Probleme ihres Vorhabens. Jedenfalls halten wir den neu eingeführten Service „Vivid Invest 2.0 Pocket“ für ein Eingeständnis der problematischen Situation. Dazu heißt es nämlich in der Produktvorstellung:
Mit dem Vivid Invest 2.0 Pocket bist du der echte Eigentümer deiner Anlagen wie Aktien und ETFs.
Es fragt sich, was man denn vorher gewesen sein soll: „Unechter“ Eigentümer? Das war den hier beratenen Kunden in der Form und Konsequenz bislang unbekannt.
Unsere Ermittlungen in dieser Sache befinden sich am Anfang. Es wäre aber nicht das erste Mal, dass wir feststellen würden, dass Neobanken nicht immer eine gute Alternative sind und Schadensersatzansprüche möglich sein können.
Wenn Sie betroffen sind, schließen Sie sich kostenlos unserer Interessengemeinschaft an. Mailen Sie uns dazu einfach an info@anwalt-leverkusen.de mit dem Betreff „Vivid“.
Wir nehmen Sie dann in unseren Verteiler auf und halten Sie informiert.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.