14. Januar 2016

Volkswagen AG empfiehlt Vertragspartnern einen Verjährungsverzicht

Die Volkswagen AG teilte unserer Kanzlei mit, dass sie allen Volkswagen Vertragspartnern nahe gelegt habe, bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen, zu verzichten. Insbesondere gelte diese Empfehlung des Verjährungsverzichts auch für derartige Ansprüche, die bereits verjährt sind.

Zu beachten ist, dass es sich hier nur um eine Empfehlung an die Vertragspartner handelt. Der tatsächliche Verjährungsverzicht ist in jedem konkreten Einzelfall von dem jeweils zuständigen Vertragshändler einzuholen.

Für Sie bedeutet das: Auch wenn die Gewährleistungsansprüche für ihr Fahrzeug abgelaufen sind: Schreiben Sie Ihren Vertragshändler an und drängen Sie darauf, dass dieser der Empfehlung der Volkswagen AG nachkommt und den Verjährungsverzicht erklärt.

Hier erhalten Sie weitere Infos zur Rechtslage. Wenn Sie Hilfe benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind gerne für Sie da.

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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