19. November 2013

Vorsicht bei wiederholten Klagen - BGH-Urteil für Kapitalanleger problematisch

Es kommt immer wieder vor, dass Kapitalanleger, die beim Erwerb einer Kapitalanlage unzureichend beraten wurden, nach kurzer Zeit einen Beratungsfehler erkennen und deswegen klagen. Wird ein solcher Prozess dann verloren, wird es nun schwierig wegen anderer, erst später bekannt gewordener Beratungsfehler, einen neuen Prozess zu betreiben.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu mit Urteil vom 22.01.2013 zum Aktenzeichen XI ZR 42/12 entschieden:

Die Rechtskraft einer Entscheidung über einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank wegen eines Fehlers bei der Kapitalanlageberatung steht einer Klage auf Ersatz desselben Schadens wegen eines anderen Beratungsfehlers in demselben Beratungsgespräch entgegen.

Das Urteil zeigt einmal mehr, dass es nicht wichtig ist, schnell zu klagen, sondern sorgfältig und alle Probleme der Anlageberatung vollumfänglich aufzuzeigen.

Wir unterstützen Sie gerne - mit Prozessen gegen Banken kennen wir uns aus.

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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