29. September 2022

Vorsicht beim Abschluss von Aufhebungsverträgen

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet werden soll, kann dies nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag geschehen. Welche Vor- und Nachteile ein solcher Vertrag bietet und was Sie beim Abschluss auf jeden Fall beachten müssen, erfahren Sie hier.

Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Anders als bei einer Kündigung, bei der eine der beiden Vertragsparteien einseitig den Arbeitsvertrag beendet, einigen sich bei einem Aufhebungsvertrag beide Seiten einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, dass eine Beendigung sinnvoll und in beidseitigem Interesse ist, kann dies eine gute Möglichkeit darstellen, um alle für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses relevanten Punkte einvernehmlich zu klären und so beiden Seiten Planungssicherheit zu geben.

Interesse des Arbeitgebers am Abschluss eines Aufhebungsvertrages

Ganz so harmonisch ist es in der Praxis jedoch oft nicht. Oftmals versuchen Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis beenden wollen, Druck gegenüber dem Mitarbeiter aufzubauen, damit dieser, auch wenn er das eigentlich gar nicht möchte, den Vertrag unterschreibt. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass er keine Kündigung aussprechen muss, gegen welche der Arbeitgeber möglicherweise gerichtlich vorgehen wird.

Mögliche Nachteile eines Aufhebungsvertrages für Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer kann der Abschluss eines Aufhebungsvertrages erhebliche Nachteile bedeuten. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass in diesen Fällen in der Regel eine dreimonatige Sperre beim Arbeitsamt droht und der Arbeitnehmer dann im schlechtesten Fall ohne Einkünfte dasteht. Zudem ist auch die nachträgliche Forderung einer Abfindung grundsätzlich nicht mehr möglich und je nach Inhalt des Aufhebungsvertrages können auch keine Ansprüche mehr aufgrund von geleisteten Überstunden oder nicht genommenen Urlaubstagen geltend gemacht werden.

Unterschreiben Sie nicht vorschnell einen Aufhebungsvertrag!

Vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages sollten Sie diesen durch einen Profi prüfen und sich beraten lassen, welche Folgen dieser für Sie hat und welche für Sie günstigen Regelungen noch mit aufgenommen werden sollten. Lassen Sie sich auf keinen Fall dazu drängen vorschnell einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, da dies nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden kann. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen etwas anderes erzählen sollte, haben Sie das Recht dazu den Vertrag prüfen zu lassen und Änderungen zu fordern oder sich gegen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu entscheiden.

Gerne beraten wir Sie dazu und setzten gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch, dass bspw. die Zahlung einer Abfindung vereinbart wird. Dabei geht es oftmals um viel Geld, auf das Sie nicht verzichten sollten!

Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns, in der wir das weitere Vorgehen besprechen können, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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