11. September 2025

Vorsicht vor Fake Webshops im Aldi-Look – PayPal Zugangsdaten in Gefahr

Immer wieder nutzen Betrüger gefälschte Webshops bekannter Händler, um PayPal-Zugangsdaten von Nutzenden abzugreifen. Aktuell warnt unsere Kanzlei vor einem perfiden Maschenkreis rund um einen gefälschten Aldi-Onlineshop, über den PayPal-Zugangsdaten für unautorisierte Zahlungen missbraucht werden.

So funktioniert die Masche

Kriminelle täuschen einen professionellen Aldi-Webshop vor — inklusive bekannter Optik und Logos. Das Angebot wirkt auf den ersten Blick seriös und preislich attraktiv — so, als handele es sich um ein echtes Aldi-Angebot. Doch direkt beim Anklicken lockt eine manipulierte PayPal-Zahlungsmöglichkeit. Nutzt man sie wird man Opfer und auf eine Phishing-Seite umgeleitet, die vorgibt, PayPal zu sein. Hier werden die Zugangsdaten zur Anmeldung übermittelt – unwissentlich gelangen sie in die Hände der Betrüger. Anschließend wird oft über die optional voreingestellte Option „Freunde & Familie“ bezahlt – ohne Käuferschutz! Diese Masche ist leider keine Ausnahme.

Warnsignale auf einen Blick

Achten Sie auf folgende Hinweise, um Fake‑Shops rechtzeitig zu erkennen:

  • Ungewöhnliche Domain-Endungen oder Schreibweisen, etwa .ru, .shop oder kleine Abweichungen im Namen („typosquatting“)
  • Extrem niedrige Preise, die deutlich vom üblichen Marktpreis abweichen
  • Fehlerhafte Inhalte wie Grammatikfehler, fehlendes Impressum oder unechte Rechtsverweise
  • Falsche Zahlungsoption bei PayPal: „Freunde & Familie“ statt „Ware/Dienstleistung“, wodurch erstmal kein Käuferschutz greift

Fazit:
Gefälschte Aldi-Webshops dienen Betrügern dazu, PayPal-Zugangsdaten abzugreifen und im Anschluss unautorisierte Zahlungen über „Freunde & Familie“ abzuwickeln – ganz ohne Schutz. Verbraucher sollten wachsam sein und im Zweifel rechtzeitig handeln. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Unsere Unterstützung für betroffene Verbraucher:innen

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Zahlungsdienstleister bei unautorisierten PayPal-Zahlungen. Wir prüfen sorgfältig, ob eine Rückerstattung oder Gutschrift gemäß § 675u BGB durchsetzbar ist und begleiten Sie bei der Kommunikation mit PayPal und – falls notwendig – in gerichtlichen Verfahren.

Kostenfreie Erstberatung: Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, gern unkompliziert online oder telefonisch. Wir beraten Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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