26. März 2021

Vorsicht, Wucher: schnelle Kleinkredite im Internet

Kleinkredite, oder auch Mikrokredite, sind im Internet in rauen Mengen verfügbar. Diese können vom Verbraucher unkompliziert und schnell abgeschlossen werden, und zwar selbst dann, wenn der Kreditnehmer bereits stark verschuldet ist und statt eines neuen Kredits besser eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen hätte.

Viel zu teure Gebühren für schnelle Mikrokredite

Auf den ersten Blick scheinen diese Angebote gar nicht so schlecht zu sein. Die Zinsen sind oft minimal oder fallen ganz weg. Das Geld wird noch am selben Tag ausgezahlt. Doch dafür sind dann die Gebühren umso teurer. Nimmt ein Kreditnehmer mehrere dieser kleinen Kredite in Anspruch, steigen die Gebühren, die neben der Tilgung zu leisten sind, exponentiell. Denn das schnelle Geld lassen sich die Webkreditanbieter sehr gut bezahlen.

Beim Anbieter auxmoney beispielsweise beträgt der effektive Jahreszins in einem im Videobeitrag dokumentierten Fall satte 19,92 %. Der Anbieter geht dabei wie folgt vor: Er sammelt Geld von Anlegern und arbeitet dabei eng mit der SWK Bank zusammen, die wiederum die Geschäfte verwaltet. auxmoney selbst vermittelt dann Kredite zu teuren Konditionen an die Verbraucher – und zwar auch an solche, die auf dem „normalen“ Kreditmarkt nach einer Kreditwürdigkeitsprüfung kein Darlehen bekommen würden.

Wucher oder nicht? Kreditanbieter bewegen sich in rechtlicher Grauzone

Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt in der Servicezeit, dass sich die Kreditanbieter mit diesen extrem hohen Kreditzinsen in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Auf die Frage, ob hier nun Wucher vorliege oder nicht, erklärt Lenné die Faustformel wie folgt: „Wenn ich für meinen Kreditvertrag doppelt so viele Zinsen zahlen muss als marktüblich wäre, dann liegt ein Fall von Wucher vor.“ Die Kreditanbieter würden hier eine Klientel bedienen, die am regulären Markt gar keinen Kredit bekommen würde, so der Leverkusener Anwalt. Und das aus gutem Grund.

Doch genau das machen sich viele dieser Internet-Kreditanbieter zunutze. Offiziell geben diese zwar an, dass jede Kreditanfrage durch das Unternehmen und die Partnerbank geprüft werde und der Zinssatz immer dem jeweiligen Risikoprofil entspräche, doch nimmt die Zahl an Verbrauchern, die wegen solcher Kredite eine Schuldnerberatung aufsuchen und ggf. sogar die private Insolvenz anmelden müssen stetig zu. Laut Guido Lenné grenzt dieses Geschäftsgebaren an Sittenwidrigkeit.

Was der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu diesen Kreditangeboten noch zu sagen hat, erfahren Sie hier im Videobeitrag der WDR Servicezeit. Grundsätzlich ist von solchen Schnellkrediten also abzuraten. Zumindest aber sollten die Konditionen und der Vertrag von einem Anwalt geprüft werden. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Guido Lenné mit der Materie bestens vertraut und steht Ihnen gerne für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen