12. Juni 2018

VW-Abgasskandal: Bis Ende 2018 kann noch geklagt werden

Wer seine Ansprüche gegenüber VW geltend machen möchte, hat nicht mehr viel Zeit: Am 31. Dezember 2018 endet die Verjährungsfrist. Unter anderem hat inzwischen auch das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Kunden ihre Autos zurückgeben dürfen. Auch eine Kaufpreisminderung ist möglich. Guido Lenné dazu in der WDR Servicezeit: „Die Kosten für ein solches Verfahren sind nach derzeitigem Stand auch für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kalkulierbar.

Die Anwaltskanzlei Lenné hatte im VW-Skandal zunächst rechtsschutzversicherte Kunden ins Rennen geschickt. Inzwischen urteilen aber immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich, sodass die Kosten für eine Klage auch für Kunden ohne Rechtsschutzversicherung kalkulierbar seien, so Lenné.

Der Druck auf den VW-Konzern wächst. Daher spielt dieser auf Zeit und versucht, sich zunächst mit Vergleichen über die Verjährungsfrist zu retten. Doch was passiert bei einem Vergleich, wenn der Gesetzgeber nachträglich eine Hardware-Aufrüstung verlangt? „Wir schließen Vergleiche immer nur so, dass man sich mit nachträglichen Problemen noch einmal an VW wenden kann,“ sagt Lenné.

Den vollständigen Bericht aus der WDR Servicezeit finden Sie hier. Weiterführende Informationen zu Ihren Ansprüchen gegen VW sowie einen Musterbrief und ein Mail-Tutorial, wie Sie diese Ansprüche geltend machen, gibt es hier.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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