16. Dezember 2020

VW Abgasskandal: Erstes BGH Urteil zum Thema Verjährung

Seit Ende 2015 beschäftigt der sogenannte Dieselskandal, bzw. VW-Abgasskandal die Republik und bis heute die Gerichte.

Manche Betroffene merken erst heute, dass auch ihr Fahrzeug betroffen ist oder sie gingen vielleicht irrtümlich davon aus, dass die Sache mit Aufspielen eines von VW zur Verfügung gestellten Software-Updates  beendet war und fragen erst jetzt nach der Möglichkeit, noch ihre Rechte geltend zu machen.

Nach einer ersten Einschätzung des Bundesgerichtshofs sieht es jedoch für betroffene Besitzer von VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189, die jetzt erst ihre Ansprüche anmelden wollen, schlecht aus.

Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 14.12.2020 dahingehend, dass er von einer Verjährung, 3 Jahre ab Kenntnis, ausgeht. Im konkreten Fall war es zwischen den Parteien unstreitig, dass der Kläger bereits 2015 Kenntnis von der Betroffenheit seines Fahrzeugs erhielt. Somit sah das Gericht eine Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 gegeben und wertet die erst 2019 erhobene Klage als verspätet.

Das konkrete Urteil liegt noch nicht vor. So bleibt noch abzuwarten, ob es auf die Kenntnis im Einzelfall ankommt, oder ob der Bundesgerichtshof von einer allgemeinen Kenntnis der gesamten Bevölkerung ab Bekanntwerden des Abgasskandals im Jahr 2015 ausgeht. Dies ist deswegen noch wichtig, weil Volkswagen die meisten Kunden erst Anfang 2016 informiert hat und gewichtige Gründe dafür sprechen, erst dann die Kenntnis der Kunden wirklich unterstellen zu können.

Zuvor hatten zahlreiche Gerichte entschieden, dass eine Verjährung aufgrund der vielen unterschiedlichen Gerichtsurteile erst später, vielleicht sogar erst ab der ersten BGH Entscheidung zum Abgasskandal im Mai, begonnen hätte, weil vorher die Rechtslage zu unklar für eine Klageerhebung war.

Dieser vertretbaren und in früheren, vergleichbaren Fällen angewendeten Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof diesmal jedoch nicht gefolgt, so dass die Ansprüche für Besitzer von VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA189 spätestens seit Ende 2019 verjährt sind.

Allerdings ist das Thema Abgasskandal noch lange nicht am Ende!
Denn bei einer Vielzahl weiterer Fahrzeuge und Motoren besteht mittlerweile der Verdacht, dass ähnliche Manipulationen vorgenommen wurden. Da die Hersteller hier die Manipulationen jedoch regelmäßig nicht einräumen und derzeit kaum ein Kunde somit sicher sagen kann, ob eine Manipulation gesichert vorgelegen hat, wird es hier wohl noch länger dauern, bis mögliche Ansprüche verjähren.

Kunden, die mitbekommen, dass ihr Fahrzeug im Verdacht steht eine illegale Abschalteinrichtung zu besitzen sollten sich, spätestens wenn sie ein entsprechendes Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt oder vom Fahrzeughersteller bekommen, anwaltlich beraten lassen.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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