16. Januar 2017

VW-Abgasskandal: Landgericht Regensburg spricht Geschädigtem ein neues Fahrzeug zu

Im Zuge der Klagewelle wegen des Abgasskandals gegen den VW-Konzern und VW-Händler, hat es zwei neue verbraucherfreundliche Urteile des Landgerichts Regensburg gegeben.

Zunächst hat sich das Gericht mit Urteil vom 15.12.2016 den kundenfreundlichen Auffassungen, unter anderem der Landgerichte München und Oldenburg angeschlossen, über die wir in der Vergangenheit schon berichteten.

Hier wurde der VW-Konzern zur Rücknahme eines Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich Nutzungsersatz, verurteilt. Auch dieses Gericht stellte sich bei der Frage, ob der unstreitige Mangel am Fahrzeug auch so erheblich ist, dass er den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, auf die Seite der Kunden. Der VW-Konzern habe seinen Kunden arglistig getäuscht. Eine unerhebliche Pflichtverletzung ist bei einer arglistigen Täuschung nicht gegeben.

Des Weiteren sei nicht sicher, ob die geplanten technischen Maßnahmen den Mangel tatsächlich beseitigen und sich nicht anderweitig negativ auf Schadstoffausstoß, Leistung oder Fahrverhalten auswirken. Hierzu führte das Landgericht bemerkenswert klar aus

Es ist nicht nachzuvollziehen, wie durch einen solch geringen Aufwand der Mangel behoben werden soll und dabei keinerlei Nachteile bei Leistung, Kraftstoffverbrauch oder CO2-Emission entstehen. Wäre eine Mangelbeseitigung so einfach möglich, fragt sich, warum dann der Einsatz rechtswidriger Software anfangs vonnöten gewesen ist…..“.

Hiermit reihte sich das Landgericht Regensburg in die Reihe aktueller verbraucherfreundlicher Urteile ein, die geschädigte Kunden zum Rücktritt ermächtigte.

Weht jetzt auch in Deutschland ein härterer Wind für den VW-Konzern?

Am 04.01.2016 legte das Landgericht Regensburg dann noch einmal nach, in dem ein VW-Händler dazu verurteilt wurde dem klagenden Kunden ein neues mangelfreies Fahrzeug zu liefern.

Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass der Kunde frei wählen könne, ob er an der Rückrufaktion teilnehme, oder ob er Nacherfüllung durch Neulieferung verlangt.

Der Händler könne sich auch nicht darauf berufen, dass die Nachlieferung unverhältnismäßig sei und daher die Nacherfüllung ausreichen müsste. Es sei nämlich noch ungewiss ob die Nachbesserungssoftware langfristig ohne nachteilige Folgen funktioniert und ob eine Wertminderung zu erwarten sei. Daher sei die Nachbesserung für den Kunden nachteiliger.

Das Urteil sticht dadurch heraus, dass im Gegensatz zum Rücktritt vom Kaufvertrag, hier der Kunde ein neues Fahrzeug aus der aktuellen Baureihe erhält und keinen Nutzungsersatz für gefahrene Kilometer zahlen muss. Wir gehen davon aus, dass der Händler in Berufung gehen wird. Somit bleibt abzuwarten, ob die weiteren Instanzen das Urteil bestätigen und sich weitere Gerichte dem anschließen. Jedenfalls beobachten wir, dass es immer mehr Urteile zu Gunsten der geschädigten VW Kunden gibt. Wenn nun die anfänglich zu Gunsten von VW gerichtete Rechtsprechung kippt, wäre das für alle Betroffenen ein starkes Signal.

Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen? Gerne verhelfen wir Ihnen zu Ihrem Recht.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,1/5 Sterne (15 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen