26. November 2018

VW muss erstmals vollen Kaufpreis erstatten

Das Landgericht Augsburg hat nun zugunsten eines Dieselfahrers entschieden, der gegen Volkswagen geklagt hatte. Das war zunächst nicht ungewöhnlich. Gerichte haben bereits zuvor zugunsten der betroffenen Dieselfahrer entschieden. Doch dieses Mal muss der Konzern nicht nur den manipulierten Diesel zurücknehmen, sondern darüber hinaus den vollen Kaufpreis erstatten.

VW muss den vollen Kaufpreis plus Zinsen zahlen

29.907,66 Euro muss Volkswagen dem Dieselfahrer laut Beschluss des Landgerichts Augsburg bei der Rückgabe seines manipulierten VW Golf TDI erstatten. Das ist der volle Kaufpreis, den er sechs Jahre zuvor bezahlt hatte, zzgl. Zinsen.

Nach Ansicht des Gerichts lag sittenwidriges Verhalten seitens des Herstellers vor. Der Konzern habe versucht, die Kunden durch manipulierte Abgasgrenzwerte zu täuschen, um dadurch Umsatz und Gewinn zu erzielen.

Bisherige Urteile zugunsten der Kläger sahen bislang immer den Abzug eines sogenannten Nutzungsausgleichs vom Kaufpreis vor, der sich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Das Urteil des Landgerichts Augsburg ist das erste, das die Erstattung des vollen Kaufpreises durch den VW-Konzern vorsieht. Medienberichten zufolge will VW gegen das Urteil Berufung einlegen.

Unmittelbare Konsequenzen für Volkswagen

Das Urteil zog für VW unmittelbar weitere Konsequenzen nach sich. So sind die Vorzugsaktien von VW um 1,69 Prozent gesunken. Sollten andere Gerichte nachziehen, könnten dem Konzern erhebliche Kosten entstehen, denn immerhin geht es um Millionen betroffene Autos.

Vor Kurzem hatte ein Gericht Porsche erstmals zur Rücknahme eines manipulierten Dieselautos verpflichtet und der Klägerin eine Summe von 59.000 Euro plus Zinsen zugesprochen, die sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Nutzungsausgleichs für den Gebrauch des Autos zusammensetzt.

Nun bleibt abzuwarten, ob es andere Gerichte dem Landgericht Augsburg gleichtun werden und wie ein mögliches Berufungsverfahren ausgeht. Aus Sicht der betroffenen Dieselfahrer ist dieses Urteil jedoch zunächst einmal positiv zur Kenntnis zu nehmen.

Sollten Sie als Betroffener noch keine Ansprüche gegen VW geltend gemacht haben, bleibt Ihnen nicht mehr viel Zeit. Da das Bekanntwerden des Abgasskandals mittlerweile drei Jahre zurückliegt, verjähren mögliche Ansprüche Ende 2018. Es bleibt also noch ein Monat, um ein mögliches Klageverfahren auf den Weg zu bringen. In einem kostenlosen Erstgespräch beraten wir Sie hierzu gerne.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,4/5 Sterne (5 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen