Wann darf ich nach einem Autounfall einen eigenen Gutachter beauftragen – und wer trägt die Kosten?
Viele Verkehrsteilnehmer stehen nach einem Unfall vor der Frage: Brauche ich ein Gutachten? Darf ich selbst einen Gutachter auswählen? Und wer übernimmt eigentlich die Kosten dafür? Was viele nicht wissen: In zahlreichen Fällen haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen – und die Kosten muss häufig die gegnerische Versicherung tragen.
Wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug über einem bestimmten Schwellenwert liegt, spricht man nicht mehr von einem Bagatellschaden. Dann ist ein professionelles Gutachten nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtlich zulässig – selbst wenn Sie teilweise mitverantwortlich für den Unfall waren.
Was ist ein Bagatellschaden – und wann reicht ein Kostenvoranschlag nicht mehr aus?
Als Bagatellschäden gelten kleinere Blechschäden, meist unterhalb von ca. 750 Euro. In solchen Fällen kann es ausreichen, der Versicherung einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt vorzulegen. Ein vollumfängliches Gutachten wäre hier überzogen – und wird von Versicherern dann häufig nicht erstattet.
Anders bei Schäden, die über dieser Bagatellgrenze liegen: In solchen Konstellationen haben Sie das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen, der den gesamten Schaden professionell erfasst. Denn nur so lassen sich auch Faktoren wie Wertminderung, Reparaturdauer oder eventueller Nutzungsausfall rechtssicher dokumentieren.
Bei unverschuldetem Unfall: Freie Gutachterwahl auf Ihre Kosten? Nein – das übernimmt meist die Gegenseite
Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden – also ein Unfall, bei dem Sie keine oder nur eine anteilige Schuld tragen –, dürfen Sie in der Regel selbst bestimmen, welcher Sachverständige das Gutachten erstellt. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Kosten tragen, sofern der Schaden nicht nur geringfügig ist.
Auch bei einer Teilschuld steht Ihnen grundsätzlich ein eigener Gutachter zu. Die Kosten werden dann entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Das bedeutet zum Beispiel: Bei 25 % Mitverschulden müssten Sie lediglich ein Viertel der Gutachterkosten selbst tragen.
Vorsicht bei selbst verschuldeten Unfällen (Kaskoschaden)
Wenn Sie den Unfall hingegen allein verursacht haben und Ihre eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, gelten abweichende Regelungen. In diesem Fall kann die Versicherung das Weisungsrecht haben, was die Auswahl des Gutachters betrifft. Prüfen Sie in solchen Fällen Ihre Vertragsbedingungen sorgfältig oder lassen Sie sich juristisch beraten, bevor Sie auf eigene Faust handeln.
Gutachten = Beweis für Ihre Ansprüche
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten ist nicht nur ein Reparaturvorschlag – es dient auch der vollständigen Sicherung Ihrer Ersatzansprüche. Neben der Schadenshöhe werden auch Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert und Wertminderung erfasst. Diese Werte sind oft entscheidend, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung kommt.
Wie unsere Kanzlei Ihnen helfen kann
Als erfahrene Kanzlei im Verkehrsrecht unterstützen wir Mandantinnen und Mandanten täglich dabei, ihre Rechte nach einem Unfall durchzusetzen. Wir begleiten Sie bei der Auswahl eines geeigneten Sachverständigen, prüfen das Gutachten und übernehmen für Sie die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung. Auch Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder Verdienstausfall können Teil Ihrer Ansprüche sein – wir setzen uns für die vollständige Durchsetzung Ihrer Rechte ein.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten – telefonisch oder online
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Dominik Fammler
Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.
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