Warum kostet die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung Geld?
Warum kostet die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung Geld? Das hat verschiedene Gründe, die wir Ihnen hier gerne erläutern möchten:
1) Die Gesetzeslage
Die Einholung einer Deckungszusage und die spätere Abrechnung mit der Versicherung gehören nicht zum eigentlichen Mandat.
Daher muss der mit der Einholung der Deckungszusage verbundene Aufwand gesondert abgerechnet werden.
Dies entspricht u.a. der Regelung des § 15 RVG.
2) Die Vertragslage
Bestimmt erinnern Sie sich an unser Auftragsformular, das Sie genutzt haben, um uns zu beauftragen.
Dort heißt es: "Sind Sie rechtsschutzversichert? Nur weiter auszufüllen, wenn wir die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen sollen. Dies kann, je nach Aufwand und Streitwert, Gebühren auslösen, da es sich um eine eigene Angelegenheit nach § 15 RVG handelt."
Wir gingen aufgrund Ihrer Angaben bei Beauftragung davon aus, dass Sie informiert sind und uns auch entsprechend beauftragen wollten.
3) Der wirtschaftliche Hintergrund
Der altbekannte Werbeslogan "Advocard ist Anwalts Liebling" gilt für uns längst nicht mehr. Rechtsschutzversicherung bringen uns Rechtsanwälten regelmäßig mehr Aufwand bei weniger Honorar.
Woran liegt das?
Offenbar lässt sich mit dem Geschäft einer Rechtsschutzversicherung in den letzten Jahren nicht mehr allzuviel Geld verdienen. Zu Jahresbeginn werden die Versicherungsprämien eingenommen, über das Jahr hinweg werden die Versicherungsbeiträge für Versicherungsfälle ausgegeben. Die Möglichkeiten der gewinnbringenden Kapitalanlage der Versicherungsbeiträge "zwischendurch" sind auch für Rechtsschutzversicherungen schwierig geworden, denn es gibt keine Zinsen mehr.
Die Folge: Rechtsschutzversicherer sparen, z.B. an der Infrastrukur: Der Kunde muss also länger auf Antworten warten, Nachfragen des beauftragten Anwalts werden immer häufiger erforderlich und die Versicherer suchen vermehrt Gründe, warum sie nicht zahlen brauchen. Das führt zu falschen Ablehnungen und vielen Rückfragen und das können wir oft nicht nebenbei erledigen.
Wir haben Akten, da ist die Rechtsschutzabwicklung aufwändiger, als der eigentliche Fall, den es im Auftrag des Kunden zu lösen gibt.
Wird das denn dann wenigstens alles gut bezahlt? Leider nicht: Rechtsschutzversicherungen zahlen freiwillig regelmäßig nur "Sozialtarife". Ein Beispiel:
Für außergerichtliches Tätigwerden dürfen Rechtsanwälte eine sogenannte Geschäftsgebühr abrechnen. Diese darf zwischen einem sogenannten 0,5-fachen und 2,5-fachen Gebührensatz liegen, je nach Aufwand, Komplexität und Bedeutung des Falles für den Mandanten. Jetzt könnte man meinen, dass die meisten Fälle für Anwälte "durchschnittlich" sind und damit mit dem 1,5-fachen Gebührensatz abgerechnet werden könnten. Das ist jedoch leider nicht der Fall. Komplikationsfrei erstatten Rechtsschutzversicherungen nur 1,3-fache Gebührensätze. Darüber kann man mit der Rechtsschutzversicherung diskutieren, ja klar, aber wer zahlt diesen Mehraufwand?
Und zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltsrechnung wenigstens schnell? Nein. Erinnerungen, Mahnungen und Nachtelefonieren sind leider eher die Regel als die Ausnahme.
Um rechtsschutzversicherte Mandate überhaupt kostendeckend durch Profis bearbeiten zu können, ist unsere regelmäßig geringe Gebühr daher für uns wichtig.
4) Oft gefragte Fragen / FAQs
Zahlt das meine Rechtsschutzversicherung?
Von der Rechtsschutzversicherung kann der Anwalt die Vergütung für die Einholung der Deckungszusage nicht fordern, weil dieser Gebührenanspruch nicht unter den Rechtsschutzversicherungsschutz fällt.
Anders ist es nur, wenn Sie selbst Ihre Rechtsschutzversicherung in Verzug gesetzt haben, oder Sie mit einer unberechtigten Ablehnung eines Versicherungsfalles zu uns kommen.
War das in meinem Fall wirklich so aufwändig?
Ja, es gibt ungefähr 20 Millionen Versicherungsverträge in Deutschland bei ca. 45 verschiedenen Unternehmen und mit unterschiedlichsten Vertragsbedingungen. Da ist jeder Fall - also auch Ihrer - individuell und damit aufwändig. Wenn Sie eine Rechnung von uns erhalten haben, dann ist bei uns auch ein entsprechender Aufwand entstanden.
Hätte ich die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung nicht besser selbst übernommen?
Nein, erfahrungsgemäß führt das nicht selten zu erheblichen Schwierigkeiten. Unsere kleine Rechnung ist da mit Sicherheit das geringere Übel.
Warum machen das andere Anwälte kostenlos?
Sie finden immer jemanden, der irgendetwas noch billiger anbieten kann.
Bei uns bekommen Sie die Erstberatung kostenlos, das bieten andere nicht und nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann man hierfür bis zu 249,90 € abrechnen. Geschäftsmodelle unterscheiden sich eben.
Wir hoffen wir konnten Ihnen den Hintergrund unserer Abrechnung erläutern und hoffen auf Ihr Verständnis!
Falls noch Fragen offen sind, nutzen Sie einfach das nebenstehende Kontaktformular.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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