- Sozialrecht
Warum stoppt das Jobcenter nach einem Umzug die Bürgergeld-Zahlung und was können Betroffene tun?
Wer von einer Stadt in eine andere zieht, rechnet oft nicht damit, dass plötzlich kein Bürgergeld mehr überwiesen wird. Doch genau das passiert in der Praxis regelmäßig: Nach einem Umzug kommt es zu Verzögerungen oder sogar zu einer vollständigen Einstellung der Leistungen. Betroffene stehen dann ohne gesicherte Mittel für Lebensunterhalt und Miete da. In manchen Fällen wird selbst ein Eilantrag beim Sozialgericht abgelehnt, sodass die Notlage weiterbesteht. Ohne Hilfe von Verwandten oder Freunden können die grundlegenden Kosten kaum noch gedeckt werden.
Hintergrund solcher Fälle ist meist ein Zuständigkeitswechsel zwischen den Jobcentern. Zieht jemand beispielsweise von Bergisch Gladbach nach Köln, muss das neue Jobcenter am Wohnort den Antrag bewilligen. Schon kleine Formfehler, fehlende Unterlagen oder Streitigkeiten über die Angemessenheit der neuen Wohnung können aber dazu führen, dass keine Zahlungen erfolgen. Selbst wenn ein Antrag längst gestellt wurde, verweigern manche Jobcenter vorläufige Leistungen, was Betroffene in existentielle Schwierigkeiten bringt.
Für Betroffene ist es wichtig zu wissen: Niemand muss eine solche Situation einfach hinnehmen. Es bestehen mehrere rechtliche Möglichkeiten, um doch noch an das zustehende Bürgergeld oder zumindest an eine vorläufige Leistung zu gelangen.
Ein erster Schritt ist der Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung des Jobcenters. Parallel dazu kann beim Sozialgericht ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, um vorläufige Zahlungen zu erzwingen. Hierbei ist es entscheidend, die persönliche Notlage nachvollziehbar darzulegen und alle relevanten Unterlagen beizufügen. Auch wenn ein erster Eilantrag abgelehnt wurde, bedeutet das nicht automatisch das Ende: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine erneute Antragstellung möglich, etwa wenn sich die Umstände weiter verschärft haben oder neue Nachweise vorgelegt werden können.
Darüber hinaus kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf Darlehen oder Vorschussleistungen besteht, um die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung zu überbrücken. Auch Ansprüche gegenüber dem bisherigen Jobcenter können fortbestehen, wenn der Wechsel noch nicht wirksam vollzogen wurde oder Bearbeitungsfehler vorliegen. Wichtig ist in allen Fällen, Fristen zu wahren und gerichtliche Schritte sorgfältig vorzubereiten.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei umfassend. Wir prüfen die Bescheide des Jobcenters, erheben Widerspruch und vertreten Sie im sozialgerichtlichen Verfahren. Gerade bei Eilverfahren kommt es auf eine rechtssichere Begründung und eine überzeugende Darstellung der Dringlichkeit an. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie schnellstmöglich wieder Leistungen erhalten und Ihre Existenz gesichert ist.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos, und Sie können online unkompliziert einen Termin buchen. In dieser Erstberatung klären wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten und die nächsten konkreten Schritte, damit Sie nicht länger ohne Bürgergeld dastehen.
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Julia Bernstein
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Julia Bernstein ist auch Mediatorin.
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